Der Bundesrat will den Druck auf Steuerhinterzieher erhöhen und die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige stark einschränken.
Die Luft für Steuerbetrüger wird dünner. Einer Initiative des Landes Baden-Württemberg haben sich laut einem Sprecher des Stuttgarter Finanzministeriums bereits sieben weitere Länder angeschlossen, darunter das Saarland, Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Demnach soll es künftig für eine Selbstanzeige bereits zu spät sein, wenn das Finanzamt eine Prüfung angekündigt hat.
Dies wäre eine Neuheit; bislang können Steuerbetrüger einer Strafe auch dann noch entgehen, wenn die Fahnder bereits im Haus sind.
Darüber hinaus müssen sich die Steuersünder künftig sofort in vollem Umfang offenbaren, um eine Strafe abzuwenden. Dadurch soll eine Stückelung der Selbstanzeige, die die Steuerhinterzieher am Entdeckungsrisiko bemessen könnten, verhindert werden.
Nicht zuletzt soll die Geldbuße empfindlich erhöht werden. Bisher müssen die Betroffenen hinterzogene Steuern fristgerecht nachzahlen und einen Aufschlag von 0,5 Prozent pro Monat entrichten. Künftig soll ein Zuschlag von fünf Prozent auf die hinterzogene Summe hinzukommen.
Am Donnerstag soll der Antrag in den Finanzausschuss des Bundesrates eingebracht werden, so Berichte der Stuttgarter Nachrichten.
Der Stuttgarter Finanzminister Willi Kächele (CDU) begründete die Initiative damit, "dass die Hürden für eine Strafbefreiung zu niedrig sind.". Eine Selbstanzeige aus reinem Kalkül laufe dem Sinn der Strafbefreiung zuwider.
Die Selbstanzeigen, die drastisch anstiegen, waren vor allem vor dem Hintergrund der juristisch umstrittenen Ankäufe der so genannten Steuerdaten-CDs in den letzten Monaten in den Fokus geraten.
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Steuerhinterziehung: . In: Legal Tribune Online, 20.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/780 (abgerufen am: 15.10.2024 )
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