Wie der "Tagesspiegel" in seiner heutigen Printausgabe berichtet, hat sich Bundesfinanzminister Schäuble in einem Vergleich dazu verpflichtet, ein zentrales Rechtsgutachten zum Umgang mit den von Bund und Ländern angekauften Steuerdaten-CDs zu veröffentlichen. Die Zeitung hatte zuvor vor dem VG Berlin auf Auskunft geklagt und sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützt.
Nach Angaben des "Tagesspiegel" ist die Zahl der "Selbstanzeigen" seit dem Ankauf von CDs mit Steuerdaten sprunghaft gestiegen; die Länder hätten Steuermehreinnahmen in Millionenhöhe verbucht. Dabei war der Ankauf von CDs mit Daten von vermeintlichen Steuersündern von Anfang an umstritten. Kritiker verwiesen auf eine mögliche Strafbrkeit deutscher Beamte, welche die offenkundig von Lichtensteiner und Schweizer Banken geklauten Daten auswerten und verwenden. Umstritten ist auch, ob solche Daten vor Gericht verwendet werden dürfen und ob sich der Staat gar selbst als "Hehler" strafbar macht.
Die Bundesregierung hatte es bisher stets vermieden, die eigene Einschätzung der Rechtslage deutlich zu machen und verwies lediglich auf die praktische Notwendigkeit der Datenverwertung zur Verfolgung von Steuerstraftaten. Darauf hatte der "Tagesspiegel" auf Herausgabe von internen Papieren geklagt und sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützt.
Das entsprechende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin endete am Dienstag mit einem Vergleich. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) muss nun ein Rechtsgutachten der Generalstaatsanwaltschaft Hamm veröffentlichen, das offenbar die Grundlage für die Zustimmung zum Ankauf der Steuerdaten-CDs bildete. Das Ministerium hatte bis dato die Veröffentlichung des Gutachtens abgelehnt, weil es darin eine Gefahr für die Beziehung zur Schweiz und den zurzeit verhandelten Staatsvertrag über den Umgang mit Anleger-Informationen sah.
Die zweite Kammer des VG Berlin hielt diese Begründung aber nicht für ausreichend, um den Zugang zu Antworten auf abstrakte Rechtsfragen zu sperren. Die Vorsitzende Richterin machte deutlich, dass Ausschlussgründe nach dem IFG nicht einfach nur behauptet werden können, sondern sehr konkret benannt und begründet werden müssen. Anders werde man dem Zweck des Gesetzes, Zugang zu amtlichen Informationen zu gewähren, nicht gerecht. Anders als die Regierung meinte, dürften sich auch Journalisten auf das IFG des Bundes berufen.
Tagesspiegel/mbr/LTO-Redaktion
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Steuerdaten-CDs: . In: Legal Tribune Online, 22.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3567 (abgerufen am: 10.11.2024 )
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