Am Dienstag wurde in der liechtensteinischen Botschaft in Berlin der Entwurf eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögenssteuer zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Das Doppelbesteuerungsabkommen soll wirtschaftlichen Beziehungen fördern und die Zusammenarbeit in Steuerfragen weiter entwickeln.
Die Unterzeichnung des Entwurfs markiert den formellen Abschluss der Verhandlungen, die anlässlich des Abschlusses des Steuerinformationsaustauschabkommens vom 2. September 2009 vereinbart worden waren. Die Unterzeichnung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) soll noch im Laufe dieses Jahres erfolgen. Der Abkommenstext wird, wie international üblich, erst nach Unterzeichnung veröffentlicht werden.
Die Schaffung von Verfahren für eine Nachbesteuerung von bisher unversteuerten Kapitalanlagen deutscher Anleger in Liechtenstein sowie für die Durchführung einer Besteuerung von Kapitaleinkünften mit Abgeltungswirkung wird nicht im DBA enthalten sein, sondern soll Gegenstand künftiger Gespräche über die Frage des Abschlusses eines gesonderten Abkommens sein.
mbr/LTO-Redaktion
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Steuerabkommen: . In: Legal Tribune Online, 17.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4048 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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