Der vor fünf Jahren gestartete Ankauf von illegal erworbenen Bankdaten aus der Schweiz hat sich nach Ansicht von NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans gleich doppelt ausgezahlt. Zum einen hätten die CDs zu Steuernachzahlungen von bislang 600 Millionen Euro geführt, und damit ein Vielfaches des Kaufpreises eingebracht. Zudem sei die Steuermoral auch insgesamt gestiegen.
NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hat am Mittwoch im Hörfunksender Bayern 2 ein Zwischenfazit zu den erworbenen Steuer-CDs gezogen. Die Ankäufe hätten sich doppelt ausgezahlt. So hätten sie in NRW bislang 600 Millionen Euro eingebracht und zudem bundesweit für eine höhere Steuermoral gesorgt.
die Steuerhinterziehung sei unsicher geworden, über 90.000 Menschen hätten sich bundesweit selbst angezeigt, die Nachversteuerung betrage über 4 Milliarden Euro. "Das ist ausgelöst worden durch diese Praxis. Ich glaube da weiß jeder, dass das noch viel mehr sein könnten, aber dass wir dadurch zumindest ein Stück auch hereingeholt haben, was vorher hinterzogen worden ist."
In NRW haben sich im vergangenen Jahr 7.551 Menschen freiwillig bei den Finanzbehörden gemeldet. Damit liege die Zahl höher als in den beiden Vorjahren zusammen, hatte Walter-Borjans schon zu Beginn des neuen Jahres bilanziert. Der Finanzminister geht davon aus, dass der Höhepunkt der Selbstanzeigen-Welle nun allerdings überschritten ist und die Zahlen in diesem Jahr geringer ausfallen werden. "Trotzdem sollte sich jeder Steuerhinterzieher, der die Zeichen der Zeit immer noch nicht erkannt hat, gut überlegen, auch unter erschwerten Bedingungen auf den Weg des Gesetzes zurückzukehren", mahnte der Minister. "Erwischt werden ist deutlich folgenschwerer."
Über den Ankauf von CDs mit den sensiblen Bankdaten wurde in der Vergangenheit diskutiert. Über die Verwertbarkeit von gestohlenen Daten hatte allerdings schon im November 2010 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Damals ging es um die Rechtmäßigkeit von Wohnungsdurchsuchungen. Vor gut einem Jahr urteilte dann der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Rheinland-Pfalz, dass Fahnder aufgrund einer vom Staat gekauften CD grundsätzlich ermitteln dürfen.
dpa/una/LTO-Redaktion
Kauf von Steuerdaten-CDs: . In: Legal Tribune Online, 04.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14576 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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