Der Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands - warnt davor, das Urteil des BGH zur Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen als Aufruf zu eigenmächtigem Handeln Angehöriger in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen misszuverstehen.
Der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes Rudolf Henke wies darauf hin, dass der Freispruch für den Rechtsanwalt kein Freibrief für eigenmächtiges Vorgehen bei der Entscheidung über die Fortsetzung von lebenserhaltenden Maßnahmen sei.
Es komme einzig und allein auf den Willen des Patienten an, ob ärztliche Maßnahmen beendet werden könnten. Liege keine schriftliche Patientenverfügung vor, müsse anhand konkreter Anhaltspunkte, etwa früherer mündlicher Äußerungen, ermittelt werden, welche Handlungsweise dem Willen des Patienten entspräche. "Aus dem Zustand des Wachkomas darf nicht abgeleitet werden, dass solche Menschen per se nicht mehr leben wollen", so Henke. "Die Tötung von Menschen bleibt weiterhin verboten."
Sterbehilfe - Reaktionen: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/825 (abgerufen am: 06.10.2024 )
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