Im Streit um das geplante größte Steinkohlekraftwerk Europas in Datteln hat der Umweltverband BUND einen herben Rückschlag erlitten. Das OVG Münster wies am Donnerstag eine Klage ab, weil die Umweltschützer diese per E-Mail und damit nicht formgerecht eingereicht hatten.
Mit der Klage hatte der BUND die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer Hochspannungsleitung beantragt. Die Leitung soll das Kraftwerk später mit dem Stromnetz verbinden.
Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster erklärte, der BUND habe keine form-und fristgerechten Einwendungen erhoben. Das Gericht ließ keine Revision zu. Dagegen will der BUND nun vor dem
Bundesverwaltungsgericht Nichtzulassungsbeschwerde erheben.
Nach Ansicht des Verbandes zerstört der Bau der Hochspannungsleitung den "Lebensraum zahlreicher streng geschützter Fledermaus- und Vogelarten". Umweltfreundliche Alternativen seien bei den Planungen verworfen worden. (Az: 11 D 26/08.AK)
Steinkohlekraftwerk Datteln: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1246 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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