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Kommunalverbände zu Kita-Rechtsanspruch: Reaktion auf erwartete Klagewelle

17.01.2013

Sechs Monate vor dem Stichtag für den Anspruch auf Kita-Plätze veröffentlichten der Deutsche Städtetag sowie der Deutsche Städte und Gemeindebund nun zwei Rechtsgutachten zu möglichen rechtlichen Folgen im Falle fehlender Plätze.

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Die Gutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht sowie einer Rechtsanwaltskanzlei sollen die Kommunen auf die erwartete Klagewelle vorbereiten. Ab dem 1. August 2013 hat jedes Kind, welches das erste Lebensjahr vollendet hat, einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege. Nach Angaben des Städtetages sei damit zu rechnen, dass insbesondere in großen Städten der Rechtsanspruch nicht voll erfüllt werden könne. Die Gutachten zeigten nun, dass nicht jede Klage Aussicht auf Erfolg haben dürfte.

Tageseinrichtungen und Kindertagespflege stellten gleichwertige Betreuungsformen dar. Den Rechtsanspruch des Kindes müssten Eltern zunächst versuchen, gerichtlich durchzusetzen. Dabei könne sich die Kommune als Träger hoheitlicher Gewalt jedoch nicht auf den Einwand objektiver Unmöglichkeit stützen. Fehlende Finanzmittel schränkten den Anspruch also nicht ein.

Länder und Bund sollen sich an Kosten beteiligen

Die Gutachter betonen, es hänge dann vom jeweiligen Einzelfall ab, ob Haftungsansprüche bestünden. Nicht jede anderweitig organisierte Betreuung sei verhältnismäßig. Den Eltern obliege es, den Schaden möglichst gering zu halten und ihr Bedürfnis rechtzeitig anzumelden. Für eine Übergangszeit müsse den öffentlichen Trägern wohl eine Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten zugestanden werden. Unter engen Voraussetzungen könne sich die Kommune schließlich mit dem Hinweis auf einen Fachkräftemangel entlasten. Dafür müsste sie sich aber nachhaltig erfolglos um Fachkräfte bemüht und rückblickend auf längere Sicht alles getan haben, um entsprechendes Personal zu gewinnen und zu schulen.

Die Verbände forderten die Länder und den Bund dazu auf, sich an etwaigen Kosten zu beteiligen. Diese seien Urheber des Rechtsanspruchs. Gleichzeitig warnten sie vor einem "Schwarzen-Peter-Spiel" zu Lasten der Eltern und Kinder.

Das OVG Rheinland-Pfalz hatte kürzlich aufgrund einer Regelung im Landesrecht die Stadt Mainz zur Übernahme der Kosten für einen privaten Ersatzplatz verpflichtet. Dagegen hatte die Stadt Revision eingelegt. Das Verfahren liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht.

blü/LTO-Redaktion

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Kommunalverbände zu Kita-Rechtsanspruch: . In: Legal Tribune Online, 17.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7981 (abgerufen am: 12.06.2026 )

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