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VG Mainz zur privaten Kinderbetreuung: Stadt muss Mutter Kosten für Kita-Platz erstatten

11.05.2012

Die Stadt Mainz muss der Mutter eines zweijährigen Mädchens die Kosten für private Kinderbetreuung erstatten. Nach einem Urteil des VG vom Donnerstag hatte das Kind einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz.

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Die Klägerin hatte ihre Tochter für die Zeit ab deren vollendeten zweiten Lebensjahr im April 2011 bei der beklagten Stadt Mainz für einen Kita-Platz angemeldet. In Rheinland-Pfalz haben Kinder ab zwei Jahren gesetzlich Anspruch auf einen Kindergartenplatz.

Die Frau hatte bei der Anmeldung angegeben, aufgrund ihrer beruflichen Situation und der des Vaters des Kindes dringend auf den Platz angewiesen zu sein. Weil es in der städtischen Einrichtung jedoch keinen freien Platz gab, musste sie das Kind ein halbes Jahr lang in einer privaten Kita unterbringen.

Mit ihrer Klage verlangt die Mutter von der Stadt die Erstattung der Kosten für die Unterbringung in der privaten Betreuungseinrichtung. Da sie die Zugehörigkeit zu dieser Einrichtung aufgrund der einzuhaltenden Kündigungsfrist erst zum 31. Dezember 2011 habe beenden können, habe sie ingesamt rund 3.600 Euro zahlen müssen.

In einer ersten mündlichen Verhandlung hatten die Verfahrensbeteiligten zunächst einen Vergleich geschlossen, den die Stadt jedoch aufgrund eines ihr eingeräumten Widerrufsvorbehaltes widerrufen hat.

Die Stadt machte geltend, dass es für das Kostenerstattungsverlangen der Klägerin keine gesetzliche Grundlage gebe. Sie habe trotz des Aus- und Neubaus von Kindertagesstätten nicht ausreichende Kapazitäten schaffen können, was auch darauf zurückzuführen sei, dass nicht genügend Erzieherinnen zur Verfügung gestanden hätten. Deshalb habe sie ihre gesetzliche Pflicht, jedem Berechtigten einen Kita-Platz zur Verfügung zu stellen, nicht erfüllen können.

Dem folgte das Verwaltungsgericht (VG) nicht. Die Stadt muss der Mutter des Kindes Gebühren in Höhe von 2.200 Euro erstatten (Urt. v. 10.05.2012, Az. 1 K 981/11.MZ).

Mit Material von dpa.

tko/LTO-Redaktion

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VG Mainz zur privaten Kinderbetreuung: . In: Legal Tribune Online, 11.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6181 (abgerufen am: 25.01.2026 )

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