Druckversion
Sunday, 14.08.2022, 11:12 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/staatsgerichtshof-bremen-urteil-st-1-12-atomtransportverbot-bremen-hafen-gericht-unzustaendig/
Fenster schließen
Artikel drucken
8950

Klage gegen Atomtransportverbot gescheitert: Bremer Staatsgerichtshof erklärt sich für unzuständig

17.06.2013

Bremens Häfen bleiben für Atomtransporte gesperrt. Eine Klage gegen das umstrittene Umschlagsverbot scheiterte vor dem Staatsgerichtshof. Dieser sieht sich als nicht zuständig an. Eine Entscheidung könnte nur das Bundesverfassungsgericht fällen.

Anzeige

Eine Klage gegen das umstrittene Verbot für Atomtransporte über die Bremer Häfen ist gescheitert. Die oppositionelle CDU hatte dagegen vor dem Staatsgerichtshof geklagt.

Dieser erklärte sich am Montag für nicht zuständig. "Der Normenkontrollantrag wird als unzulässig zurückgewiesen", sagte Gerichtspräsidentin Ilsemarie Meyer. Damit bleiben die Häfen des kleinsten Bundeslandes für den Umschlag von Kernbrennstoffen gesperrt. Das rot-grün regierte Bremen hatte als erstes Bundesland ein entsprechendes Gesetz erlassen.

Atomrechtliche Kompetenzfrage

Nach Ansicht der CDU-Fraktion hat das Land damit seine Kompetenz überschritten, da es sich um eine atomrechtliche Regelung handelte, für die der Bund zuständig sei. Gleichzeitig verstoße die im vergangenen Januar beschlossene Änderung des Hafengesetzes gegen das Grundgesetz und den ungeschriebenen Grundsatz der Bundestreue. Gerichtspräsidentin Meyer betonte, dass der Staatsgerichtshof nur zu prüfen habe, ob Gesetze mit der Landesverfassung vereinbar seien. Für die Auslegung des Bundesrechts sei das Bundesverfassungsgericht zuständig. Den Antrag an die Karlsruher Richter weiterzureichen, sei aber nicht möglich (Urt. v. 12.04.2013, Az. St 1/12).

Damit endet für die Bremer CDU-Abgeordneten der Klageweg. "Wir haben keine weiteren rechtlichen Möglichkeiten", sagte Fraktionschef Thomas Röwekamp. Vor dem Bundesverfassungsgericht dürfen nur die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Bundestagsabgeordneten einen sogenannten Normenkontrollantrag stellen, bei dem die Richter die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes prüfen.

Knappe Entscheidung beim Staatsgerichtshof

Die Entscheidung der Bremer Richter fiel denkbar knapp aus. Vier Mitglieder des siebenköpfigen Senats stimmten dafür, drei dagegen.

"Der Staatsgerichtshof hätte unseres Erachtens einen Verstoß gegen die Landesverfassung feststellen müssen", begründete Vizepräsident Hans Alexy die abweichende Meinung. Die Änderung des Hafengesetzes verletze das Atomrecht. Die Bremer Verfassung verbiete dem Land aber, in die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes einzugreifen und gegen Bundesrecht zu verstoßen.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Klage gegen Atomtransportverbot gescheitert: Bremer Staatsgerichtshof erklärt sich für unzuständig . In: Legal Tribune Online, 17.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8950/ (abgerufen am: 14.08.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke - Zu kurz gedacht?
  • BVerfG zur Kernbrennstoffsteuer - Rücker­stat­tung ja, Ver­zin­sung nein
  • EU-Parlament stimmt für Taxonomie-Ergänzung - Atom­kraft und Gas können nach­haltig sein
  • Verkleinerung des Bundestages durch Wahlrechtsreform - Wenn der Sieger im Wahl­kreis leer aus­geht
  • BGH bestätigt Berliner Nachbarschaftsregelung - Bei der Wär­m­e­däm­mung darf die Grenze über­schritten werden
  • Rechtsgebiete
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
  • Themen
    • Atomkraft
    • Verfassung
  • Gerichte
    • Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen
TopJOBS
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­ter (m/w/d) im Soft­wa­re Sup­port

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Se­k­re­tär/Se­k­re­tärin (m/w/d)

Becker Büttner Held , Stutt­gart

Ba­ker McKen­zie & Goog­le EMEA Le­gal Sum­mer In­sti­tu­te

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin und 3 wei­te­re

Werk­stu­dent (m/w/d) Me­dia Sa­les

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Le­gal En­gineer (m/w/d)

GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Köln

Do­zent*in (m/w/div) Hauptamt­lich Leh­ren­de*r für Rechts­wis­sen­schaf­ten

Deutsche Rentenversicherung Bund , Ber­lin

Ju­rist als Di­gi­tal Con­tent Ma­na­ger (m/w/d) für ju­ris­ti­sche...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Werk­stu­dent (m/w/d) - Con­tent St­ra­te­gy & De­ve­lop­ment

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Lei­ter Di­gi­ta­les Pro­dukt­ma­na­ge­ment WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe oder wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Mün­chen

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Interviewtage @ Hannover

25.08.2022, Hannover

Workshop-Reihe "Experience the Deal – reloaded!" Negotiating & Closing the Deal

27.08.2022, Berlin

Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht im Fernstudium/online

15.08.2022

Montagmorgenkaffee: Mach deine Ziele netzwerk-attraktiv

15.08.2022

Aktuelle Fragen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge (5 Std. FAO)

17.08.2022, Köln

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH