Der Bundesparteitag der NPD kann nun doch in der Stadthalle Weinheim stattfinden. Zuvor hatte der VGH der rechtsextremen Partei den Zugang versagt, weil die Halle zu den gewünschten Terminen angeblich belegt sei. Das aber ließ nun der Staatsgerichtshof nicht gelten und erließ eine Einstweilige Anordnung.
Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hat am Donnerstag eine Einstweilige Anordnung erlassen. Danach muss die Stadt Weinheim ihre Stadthalle der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) an einem Wochenende im November 2014 überlassen, darf den Termin jedoch selbst bestimmen (Beschl.v. 30.10.2014, Az. 1 VB 56/14). Wie die Stadtverwaltung am Freitag bekannt gab, wird die NPD die begehrte Halle bereits am kommenden Wochenende nutzen dürfen.
Bereits im Februar hatten die NPD-Funktionäre bei der Stadt Weinheim beantragt, die Stadthalle im November für ihren Bundesparteitag zu verwenden. Wunschtermine waren auch da der 1. und 2. November, hilfsweise hätte es aber auch ein anderes Wochenende in dem Monat sein dürfen. Die Stadt aber lehnte den Antrag gänzlich ab. Dem schlossen sich später auch das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe und der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg an. Die Gerichte glaubten der Stadt, die angegeben hatte, sämtliche Termine im November bereits an andere Interessenten vergeben und daher keine Kapazitäten mehr frei zu haben.
Nun entschied mit dem Staatsgerichtshof das höchste Gericht des Bundeslandes, es sei nach der im Eilverfahren vorzunehmenden Folgenabwägung gerechtfertigt, wenn die NPD im November tagen dürfe, die Stadt allerdings den Termin hierfür bestimmen könne. Das Gericht rügte die ablehnende Entscheidung des VGH, weil dieser den Zweifeln der NPD an der behaupteten Belegung der Stadthalle nicht nachgegangen sei.
una/dpa/LTO-Redaktion
Staatsgerichtshof Baden-Württemberg: . In: Legal Tribune Online, 31.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13671 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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