Staatsexamen: LJPA stellt neue Klausurform vor

30.11.2011

Das Niedersächsische LJPA hat Richtlinien für eine neue, an der anwaltlichen Praxis orientierte Form einer Prüfungsklausur für das zweite Juristische Staatsexamen vorgelegt. Das hat das Niedersächsische Justizministerium am Mittwoch in Hannover mitgeteilt.

Nach einem Beschluss der Präsidenten der Prüfungsämter der Länder soll die neue Klausurform ab 2013 von angehenden Juristinnen und Juristen in allen Bundesländern geschrieben werden. Es handelt sich dabei um eine Aufgabenstellung aus anwaltlicher Sicht.

Neben einem Gutachtenteil, in dem die Zielvorgaben eines fiktiven Mandanten zu untersuchen sind, sollen die Prüflinge die notwendigen Schriftstücke, etwa Vertragsentwürfe, Satzungen oder Vergleichsvorschläge nebst Erörterungsschreiben an die Mandantschaft anfertigen.

Heute Niedersachsen und Bayern, morgen alle Bundesländer

Derartige Klausuren seien nach Angaben des Landesjustizprüfungsamt (LJPA) bisher nur in Niedersachsen und Bayern geschrieben worden. In Bayern sei aber das Verfassen des eigentlichen Schriftstücks nicht gefordert gewesen. "Niedersachsen verfügt deshalb über die meisten Erfahrungen und hat entsprechende Vorgaben erarbeitet", so das LJPA.

In Nordrhein-Westfalen sei zwischenzeitlich eine in Niedersachsen erarbeitete Aufgabenstellung als Übungsklausur in den Arbeitsgemeinschaften für Referendare geschrieben und von Prüfern und AG-Leitern beurteilt worden.

Bei einem Treffen in Celle informierten sich nun die Klausurreferenten der Bundesländer über die Erfahrungen mit dem neuen Klausurtyp. "Wir wollen unsere Juristinnen und Juristen so ausbilden, dass sie alle Anforderungen, die im späteren Berufsleben als Richter, Anwälte oder Verwaltungsjuristen auf sie zukommen, erfolgreich bewältigen können", sagte Justizminister Bernd Busemann.

tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Staatsexamen: . In: Legal Tribune Online, 30.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4939 (abgerufen am: 07.11.2024 )

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