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Finanzielle Zuwendungen aus der Schweiz: Staats­an­walt­schaft bezwei­felt Angaben zu AfD-Spen­dern

21.02.2019

Euro und schweizer Franken

(c) santosha57 - stock.adobe.com

Über Spenden freuen sich Parteien in der Regel. Doch der AfD machen finanzielle Zuwendungen gerade Ärger. Nun äußert sich die ermittelnde Staatsanwaltschaft.

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In der Affäre um Wahlkampfspenden aus der Schweiz hat die AfD dem Bundestag möglicherweise eine in Teilen unrichtige Spenderliste übermittelt. Einem entsprechenden Verdacht geht die zuständige Staatsanwaltschaft Konstanz nach. Bisherige Vernehmungen hätten "Zweifel bestätigt, dass es sich bei den Personen tatsächlich um die angeblichen Spender handelt", sagte Staatsanwalt Andreas Mathy am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Zuvor hatte Mathy dies dem Spiegel im selben Wortlaut bestätigt. Weitere Angaben lehnte der Sprecher der Konstanzer Staatsanwaltschaft unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen ab. Recherchen von Spiegel und Report Mainz zufolge haben angebliche Gönner der AfD bestritten, der Partei Geld gespendet zu haben. "Vielmehr hätten sie lediglich ihre Namen hergegeben", berichtete Spiegel Online.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt gegen die AfD-Fraktionschefin Alice Weidel und drei weitere Mitglieder ihres Kreisverbandes am Bodensee wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz. Die Partei hatte im November bestätigt, dass 2017 rund 130.000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma in mehreren Tranchen an den AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen wurden. Das Geld wurde den Angaben zufolge im Frühjahr 2018 zurückgezahlt. Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal. Die AfD hatte der Bundestagsverwaltung kürzlich die Namen von 14 Deutschen und anderen EU-Bürgern vorgelegt, die hinter den Zuwendungen stehen sollen.

AfD zweifelte nicht an "Glaubwürdigkeit" der Liste

Ein Sprecher der Partei erklärte auf Anfrage, die Schweizer Firma, "welche als Treuhandgeber Spenden auf das Konto des AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis überwiesen hat", habe der AfD eine Liste mit 14 Namen übermittelt. "Die Bundesgeschäftsstelle hatte keinerlei Grund, an der Glaubwürdigkeit der Liste zu zweifeln", fügte er hinzu. Nach den nun erhobenen Vorwürfen werde die AfD diese Namensliste aber prüfen.

Für Weidel ist der Zeitpunkt dieser Enthüllung ungünstig - vor dem Parteitag ihres Landesverbandes an diesem Wochenende. Ein Sprecher Weidels sagte: "Es verdichtet sich der Eindruck, dass das Parteikonto des Kreisverbandes gezielt kontaminiert wurde, um Frau Weidel und der AfD zu schaden." Weidel selbst wollte sich mit Blick auf die laufenden Ermittlungen nicht zu dem Vorwurf äußern, auch ein Sprecher der AfD wollte nichts zu den konkreten Vorwürfen sagen. "Das ist ein offizielles Verfahren, das bei der Bundestagsverwaltung liegt. Dazu können wir weiter nichts sagen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Der stellvertretende FDP-Vorsitzende und Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki rief die AfD zu mehr Transparenz auf. "Der Verdacht der Geldwäsche steht bei den AfD-Parteispenden immer deutlicher im Raum", sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die AfD könne "immer weniger dem Vorwurf entgegentreten, sie sei die Fünfte Kolonne von irgendwem". Kubicki hob hervor: "Nun wird es nicht mehr nur für Alice Weidel sehr eng. Die gesamte Parteiführung, die diese Falschinformationen abgesegnet hat, muss jetzt ihre Erkenntnisse und Kenntnisse transparent machen."

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Finanzielle Zuwendungen aus der Schweiz: Staatsanwaltschaft bezweifelt Angaben zu AfD-Spendern . In: Legal Tribune Online, 21.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33995/ (abgerufen am: 30.03.2023 )

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