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Unter anderem wegen Volksverhetzung und Geldwäsche: Anklage gegen AfD-Poli­tiker Halemba erhoben

31.05.2024

Daniel Halemba

Daniel Halemba ist seit 2023 Mitglied im bayerischen Landtag. Foto: picture alliance / SVEN SIMON | Frank Hoermann / SVEN SIMON.

Der AfD-Abgeordnete Halemba wurde vergangenes Jahr tagelang per Haftbefehl gesucht und festgenommen, nach nur einem Tag aber wieder freigelassen. Jetzt folgte die Anklageerhebung – unter anderem wegen Volksverhetzung und Geldwäsche.

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Nach umfangreichen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Würzburg Anklage gegen den 22-jährigen Landtagsabgeordneten Daniel Halemba zum Jugendrichter des Amtsgerichts (AG) Würzburg erhoben. Der bayerische Landtag hatte bereits Ende April die Abgeordnetenimmunität Halembas aufgehoben. Parallel hatte der Bundesvorstand der AfD wegen möglicher Verstöße gegen die Parteisatzung ein Parteiausschlussverfahren gegen den 22-Jährigen beantragt.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Monaten gegen Halemba. Bereits im September 2023 hatte es eine Durchsuchung im Haus der Würzburger Burschenschaft Teutonia Prag gegeben, der Halemba angehörte. Der Verdacht: Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen sowie Volksverhetzung. Im Oktober wurde Halemba auf der Grundlage eines Haftbefehls festgenommen, später wurde der Haftbefehl aber außer Vollzug gesetzt. 

Im April dieses Jahres nahm die Staatsanwaltschaft zusätzlich Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche, Sachbeschädigung und der gemeinschaftlichen Nötigung auf.

In der 14-seitigen Anklageschrift wirft sie ihm nun Straftaten aus fünf verschiedenen Tatkomplexen vor – darunter vorsätzliche Geldwäsche, versuchte sowie vollendete Nötigung, Sachbeschädigung, Volksverhetzung sowie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

Die Zuständigkeit des Jugendrichters erklärt sich vorliegend daraus, dass Halemba zum Zeitpunkt der Ausführung der ihm vorgeworfenen Taten teilweise noch 20 Jahre alt und damit Heranwachsender im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes war.

Halemba soll Lied von Rechtsrockband abgespielt haben

Zunächst wirft die Staatsanwaltschaft ihm Geldwäsche (§ 261 Strafgesetzbuch, StGB) vor: Halemba soll im Juli 2022 Gelder aus von Dritten begangenen Betrugstaten von seinem Privatkonto auf ein Konto im Baltikum weitergeleitet haben. Hierfür soll er eine geringfügige Provision erhalten haben. Die in drei Fällen transferierten Gelder summieren sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf einen mittleren vierstelligen Betrag.

Außerdem bestehe ein hinreichender Tatverdacht der Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Die Staatsanwaltschaft wirft Halemba vor, auf seiner Geburtstagsfeier im Juli 2022 das Lied "Wacht an der Spree" der als kriminelle Vereinigung eingestuften Rechtsrockband "Landser" abgespielt zu haben. Die Inhalte des abgespielten Liedes wurden von der Staatsanwaltschaft Würzburg als volksverhetzend eingestuft, da sie zum Hass gegen die in Deutschland lebende türkische Bevölkerung aufstacheln.

"SS-Befehl für die gesamte SS und Polizei"

Des Weiteren besteht nach Angaben der Staatsanwaltschaft der Tatverdacht, dass der Angeschuldigte im Jahr 2023 versucht hat, auf einen Rechtsanwalt nötigend einzuwirken, um diesen zur Einflussnahme auf ein gegen eine dritte Person laufendes Parteiausschlussverfahren zu veranlassen. Dieses Verhalten wertet die Staatsanwaltschaft als versuchte Nötigung, §§ 240, 22, 23 Abs. 1 StGB. In diesem Zusammenhang soll es auch zur Gewalteinwirkung gegen die Eingangstür der Anwaltskanzlei gekommen sein, wodurch diese leicht beschädigt worden sein soll (§ 303 Abs. 1 StGB).

Zudem soll der Angeschuldigte im Jahr 2023 in seinem Zimmer in einer Studentenverbindung in Würzburg an einer für jeden Gast ersichtlichen Stelle einen gedruckten "SS-Befehl für die gesamte SS und Polizei" aus dem Jahr 1939 angebracht haben. Dieser Befehl wurde im Original von Heinrich Himmler unterzeichnet.

Und schließlich wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor, im Oktober 2023 während des laufenden Ermittlungsverfahrens in Würzburg auf einen früheren Mitbeschuldigten und jetzigen Zeugen durch Drohungen nötigend eingewirkt zu haben, um eine Änderung seines Verhaltens im Ermittlungsverfahren zu erreichen.

Nicht alle Vorwürfe nachweisbar

Teilweise hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren aber mangels ausreichenden Tatnachweises eingestellt (§ 170 Abs. 2 Strafprozessordnung, StPO). Dies betrifft insbesondere einen Gästebucheintrag, der sich in den Räumlichkeiten der Burschenschaft Prager Teutonia zu Würzburg fand. Dem Angeschuldigten konnte hier nicht nachgewiesen werden, einen "Sieg Heil"-Schriftzug und eine Sigrune angebracht oder sich den Erklärungsinhalt zu eigen gemacht zu haben.

Im Haftbefehl des AG Würzburg war außerdem noch die Zurschaustellung verschiedener NS-Devotionalien in Räumen des Verbindungshauses als strafbare Handlungen aufgeführt worden. Auch hier konnte aber eine Verantwortlichkeit von Halemba nicht hinreichend sicher nachgewiesen werden.

Halemba legt vorerst alle Parteiämter nieder

Halemba ist bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und wies die Vorwürfe bisher stets zurück. Zu den neuen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft hatte er gesagt: "Ich bin der festen Überzeugung, dass ich mich nicht strafbar gemacht habe."

Sein Anwalt teilte am Freitag mit, die Staatsanwaltschaft habe bereits große Teile der ursprünglichen Ermittlungen fallenlassen müssen. Auch wegen der nun angeklagten Vorwürfe sei sein Mandant freizusprechen. 

Halemba hatte bereits im Dezember vergangenen Jahres erklärt, alle Parteiämter niederzulegen und seine Mitgliedschaft in der Partei ruhen zu lassen, bis die Vorwürfe geklärt sind. Im April teilte er in einem Schreiben an die Landtagsfraktion mit, dass er seine Funktionen in der Fraktion ebenfalls bis zum Abschluss des Verfahrens ruhen lassen wolle, nicht mehr im Plenum oder in Ausschüssen auftreten und auch sonst auf alle öffentlichen Aktivitäten als Mitglied der Fraktion verzichten werde.

dpa/cho/LTO-Redaktion

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Unter anderem wegen Volksverhetzung und Geldwäsche: . In: Legal Tribune Online, 31.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54673 (abgerufen am: 14.05.2025 )

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