Bundesweit haben die Staatsanwaltschaften im vergangenen Jahr rund 4,9 Millionen Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Mehr als Dreiviertel davon leitete die Polizei ein. Nur 20 Prozent endeten auch vor Gericht.
Im vergangenen Jahr wurden rund 4,9 Millionen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren in Strafsachen abgeschlossen. Das waren 2,3 Prozent weniger als 2020, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag in Wiesbaden mitteilte.
Die statistischen Auswertung aus 2021 zeigen, dass rund 80 Prozent der Ermittlungsverfahren zunächst von Polizeidienststellen eingeleitet und an die Staatsanwaltschaften übergeben. Die übrigen Verfahren wurden von Staatsanwaltschaften selbst, von Steuer- beziehungsweise Zollfahndungsstellen oder Verwaltungsbehörden eingeleitet.
Mehr als die Hälfte der Verfahren enden mit einer Einstellung
Die Ergebnisse stammen aus der Staatsanwaltschaftstatistik. Laut Destatis ist es sie einzige statistische Datenquelle in Deutschland, die über Zahl und Struktur staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren informiert. Nicht Gegenstand der Statistik sind aber das Fallaufkommen innerhalb eines Jahres sowie der Merkmale der Straftat und der Tatverdächtigen.
Wie in den Vorjahren wurden die meisten Ermittlungsverfahren im Jahr 2021 eingestellt und es kam nicht zur Anklage. Laut den Angaben machten Einstellungen mit Auflage (3 Prozent), Einstellungen ohne Auflage (24 Prozent) und Einstellungen mangels Tatverdacht (30 Prozent) oder wegen Schuldunfähigkeit (0,3 Prozent) zusammen 57 Prozent aller abgeschlossenen Verfahren aus. Knapp ein Fünftel der Verfahren endete mit einer Anklage beziehungsweise einem Strafbefehlsantrag oder einem Antrag auf ein besonderes Verfahren. Ein Viertel auf andere Art, zum Beispiel mit der Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft.
Staatsschutzsachen nehmen zu
Die Anteile der erfassten Deliktbereiche an allen Verfahren wären ähnlich wie im Jahr 2020, heißt es in der Auswertung: Knapp ein Drittel (30,7 Prozent) der erledigten Strafverfahren bezog sich auf Eigentums- und Vermögensdelikte, gefolgt von Straßenverkehrsdelikten mit 17,0 Prozent, Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit 8,5 Prozent sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit 9,0 Prozent der erledigten Verfahren.
"Einige Deliktbereiche mit relativ geringem Anteil an der Gesamtzahl erledigter Verfahren verzeichneten gegenüber 2020 vergleichsweise hohe prozentuale Zuwächse", schreiben die Statistiker. So sei etwa die Zahl der erledigten Verfahren in Staatsschutzsachen um 9,5 Prozent auf rund 50.000 gestiegen, bei den Ermittlungen zu Sexualstraftaten gab es einen Zuwachs von 44,2 Prozent auf 137.558 Verfahren. In beiden Bereichen waren die Zahlen laut den Angaben bereits im Vorjahr gestiegen. Bei den Straßenverkehrsdelikten gab es dagegen einen Rückgang von 4,2 Prozent auf rund 832.000 Verfahren.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Staatsanwaltschaftsstatistik 2021: . In: Legal Tribune Online, 30.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49475 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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