Schleswig-Holstein: Son­der­de­zer­nate für Straf­taten gegen Ein­satz­kräfte

04.02.2019

Die Gewalt gegen Polizisten und Feuerwehrleute nimmt stetig zu. Um die Verfolgung solcher Straftaten zu beschleunigen, haben die Staatsanwaltschaften Lübeck und Itzehoe Anfang 2019 Sonderdezernate eingerichtet.

Bei der Staatsanwaltschaft Lübeck gibt es seit Anfang des Jahres ein eigenes Dezernat für Straftaten gegen Polizeibeamte. Dabei gehe es um Straftaten wie Körperverletzung aber auch um Beleidigung, sagte der Leiter des Dezernats, Christian Braunwarth. Opfer müssten nicht unbedingt Polizisten sein. "Auch Gewalt gegen Feuerwehrleute und Rettungskräfte fällt in die Zuständigkeit dieses Dezernats", sagte Braunwarth.

Im Jahr 2018 wurden nach seinen Angaben bei der Staatsanwaltschaft Lübeck insgesamt 417 Verfahren wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte registriert. "Dabei kam es in 178 Fällen zu einer Anklage. Das entspricht einem Anteil von fast 43 Prozent", sagte Braunwarth. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht für Gewalt oder Drohungen mit Gewalt gegenüber Amtsträgern bei der Ausübung ihres Dienstes in § 113 Haftstrafen von bis zu fünf Jahren in einem besonders schweren Fall vor.

Auch die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat seit dem 1. Januar 2019 ein eigenes Dezernat für besondere Straftaten gegen Polizeibeamte, Feuerwehrleute und andere Einsatzkräfte. "Das Sonderdezernat kümmert sich um schwere Straftaten gegen Einsatzkräfte", sagte der Pressesprecher der Behörde, Peter Müller-Rakow. Einfache Widerstandshandlung würden weiterhin in den Dezernaten für allgemeine Kriminalität bearbeitet, sagte er. 

Bei der Kieler Staatsanwaltschaft existiert bereits seit einem Jahr ein eigenes Dezernat für Gewalttaten gegen Polizisten. Fallzahlen konnte Sprecher Axel Bieler aber nicht nennen. Einzig die Staatsanwaltschaft Flensburg ist nach Angaben eines Sprechers noch ohne entsprechendes Dezernat.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Schleswig-Holstein: . In: Legal Tribune Online, 04.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33651 (abgerufen am: 05.10.2024 )

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