Weil AfD-Politiker Björn Höcke ein Foto von einer Demo auf Facebook postete, das auch das Bild eines Verbrechensopfers zeigte, bekommt es der Thüringer nun mit der Justiz zu tun. Die Familie der Abgebildeten hat Anzeige erstattet.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz leitet gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ein Ermittlungsverfahren ein. Das Verfahren werde beginnen, sobald das Schreiben des Thüringer Landtages mit der Aufhebung der Immunität des Abgeordneten eingehe, sagte Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart der Deutschen Presse-Agentur am Montag. Der Vorwurf laute auf Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG). Eine entsprechende Anzeige liege vor, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Der Justizausschuss des Thüringer Landtages hatte am vergangenen Freitag Höckes Immunität als Abgeordneter aufgehoben und damit den Weg für Ermittlungen frei gemacht. Hintergrund ist die Anzeige der Eltern einer 28-Jährigen, die im Sommer ermordet worden war. Die Leiche von Sophia L. war in Spanien gefunden worden. Die Behörden ermitteln deswegen gegen einen marokkanischen Lkw-Fahrer, der die junge Frau als Tramperin mitgenommen haben soll.
Das Foto der Leipziger Studentin war neben anderen bei einer Demonstration am 1. September 2018 in Chemnitz verwendet worden. An dem von AfD und Pegida organisierten sogenannten Trauermarsch hatte auch Höcke teilgenommen. Auch auf der Facebook-Seite des Politikers wurde ein Foto dieses Aufzuges veröffentlicht, auf dem ebenfalls das Bild von Sophia L. zu sehen war.
Die nach dem § 22 KunstUrhG erforderliche Einwilligung der Eltern dafür wurde laut Staatsanwaltschaft nicht eingeholt. "Die gegen mich erhobenen Vorwürfe sind vollkommen haltlos", hatte Höcke beteuert. Er habe auf seiner Facebook-Seite mithilfe von Fotos lediglich eine öffentliche Veranstaltung dokumentiert, "deren Teilnehmer ich war".
Auslöser für die Kundgebung war der Tod eines Mannes in der Stadt. Am Rande des Chemnitzer Stadtfestes war am 26. August ein 35 Jahre alter Deutscher niedergestochen und getötet worden. Bei der Messerattacke, für die drei Asylbewerber verantwortlich sein sollen, wurden überdies zwei weitere Männer zum Teil schwer verletzt.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Verstoß gegen das KunstUrhG: . In: Legal Tribune Online, 17.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32783 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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