Gegen den ehemaligen AfD-Europaabgeordneten Gunnar Beck ist ein Strafbefehl über 12.000 Euro erlassen worden. Es geht um Diebstahl, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Beck hat bereits Einspruch eingelegt.
Gunnar Beck soll Ende Oktober 2022, als er noch Mitglied des Europaparlaments für die AfD war, in einem Kaufhaus in Neuss bei Düsseldorf beim Ladendiebstahl erwischt worden sein. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl in Höhe von 12.000 Euro gegen ihn erlassen. Es geht um Diebstahl geringwertiger Sachen (§§ 242, 248a Strafgesetzbuch (StGB)), Körperverletzung (§ 223 StGB) und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
Wie eine Sprecherin der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft berichtete, soll er Make-Up-Produkte, die dort in Testern für die Kund:innen bereitstanden, mittels Pipette in mitgebrachte Behälter umgefüllt haben. Diese sowie einen weiteren Tester soll er dann in seinen Rucksack gesteckt haben, um die Sachen mitzunehmen, ohne zu bezahlen. Als Beck von einem Ladendetektiv angesprochen wurde, soll er diesen verletzt und gegen einen hinzugerufenen Polizisten ebenfalls mit Gewalt Widerstand geleistet haben.
Das Europaparlament hatte im April 2024 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Immunität Becks als Abgeordneter aufgehoben. Dieser hatte die Vorwürfe damals als unbegründet und politisch motiviert zurückgewiesen.
Becks Anwalt Axel Weimann sagte, er habe gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Damit dürfte es zu einer Gerichtsverhandlung in der Sache kommen. Einen Termin für die Verhandlung gebe es allerdings noch nicht, wie der Gerichtssprecher mitteilte.
Beck bereits wegen Titelmissbrauchs verurteilt
Erst vor wenigen Wochen war Beck in zweiter Instanz wegen Titelmissbrauchs verurteilt worden. Er hatte sich als “Fachanwalt für Europarecht“ und Professor bezeichnet, obwohl er keinen Professorentitel besitzt, wie er später selbst einräumte.
In zweiter Instanz war die ursprünglich verhängte Geldstrafe in eine Verwarnung mit 1.200 Euro Strafvorbehalt und 500 Euro Bewährungsauflage umgewandelt worden. Beck hatte argumentiert, nach seinem Ausscheiden aus dem Europaparlament lebe er von seinen Ersparnissen und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
dpa/mh/LTO-Redaktion
Ehemaliger AfD-Europaabgeordneter: . In: Legal Tribune Online, 14.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56324 (abgerufen am: 07.02.2025 )
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