Wie die Süddeutsche Zeitung am Dienstag berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Augsburg in der Verwandtenaffäre des bayerischen Landtags die Aufhebung der Immunität von Ex-CSU-Fraktionschef Georg Schmid beantragt.
Eine konkrete Stellungnahme wollten die Ermittler auf Anfrage nicht abgeben: "Die Staatsanwaltschaft wird sich erst äußern, wenn sie eine abschließende Entscheidung getroffen hat", sagte ein Sprecher der Behörde. Dabei geht es um den Vorwurf, dass Schmid seine Frau möglicherweise als Scheinselbstständige beschäftigte. Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) wollte sich nicht äußern.
Die Aufhebung der Immunität bedeutet allerdings nicht, dass gegen den schwäbischen CSU-Politiker bereits ermittelt würde - lediglich, dass die Ermittler die Vorwürfe genau prüfen werden. Das Spektrum der möglichen Ergebnisse bei der "abschließenden Entscheidung" reicht von der Feststellung, dass die Strafanzeigen gegen Schmid unbegründet waren und kein hinreichender Tatverdacht besteht, bis hin zur Anklage.
Schmid hatte seine Frau für Büroarbeiten als Subunternehmerin angestellt - der Politiker erteilte Aufträge, für die sie netto knapp 2.300 Euro im Monat erhielt. Da Frau Schmid ausschließlich für ihren Mann arbeitete, steht nun der Verdacht der Scheinselbstständigkeit im Raum.
Auch andere Politiker des bayerischen Landtags stehen im Verdacht der Vetternwirschaft.
dpa/plö/LTO-Redaktion
Verwandtenaffäre im bayerischen Landtag: . In: Legal Tribune Online, 07.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8681 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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