Staatsanwaltschaft erhebt Anklage: Hit­ler­gruß im Bun­destag?

15.12.2025

AfD-Mann Matthias Moosdorf soll einen Parteikollegen im Reichstagsgebäude mit Hitlergruß und schneidigem "Hackenschlag" begrüßt haben. Die Staatsanwaltschaft erhebt nun Anklage, nachdem der Bundestag Moosdorfs Immunität aufgehoben hat.

Die Berliner Staatsanwaltschaft (StA) hat gegen den mittlerweile 60-jährigen Bundestagsabgeordneten Anklage wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen (§§ 86, 86a Strafgesetzbuch) vor dem Amtsgericht (AG) Tiergarten erhoben.

Moosdorf soll am 22. Juni 2023 während einer laufenden Sitzung des Deutschen Bundestages einen Parteikollegen im Bereich der Garderobe am Zugang Ost zum Reichstagsgebäude mit einem "Hackenschlag" und dem Hitlergruß begrüßt haben, so die StA. Ihm sei dabei bewusst gewesen, dass die Grußform der verbotenen nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) für andere im Eingangsbereich wahrnehmbar gewesen sein soll. Moosdorf sagte dazu auf Anfrage: "Der Vorwurf ist skurril und nichts ist abwegiger als dieser Vorwurf."

Bereits im Oktober 2025 hatte der Bundestag Moosdorfs Immunität als Abgeordneter aufgehoben.

Moosdorf hatte zuletzt auch innerhalb der AfD-Bundestagsfraktion Ärger. Der ehemalige außenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion wurde Mitte September dazu verpflichtet, nach einer nicht genehmigten
Russlandreise ein fraktionsinternes Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro zu zahlen.

dpa/ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58864 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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