Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Ein zwei Meter langer Wels griff im Sommer Badende im Brombachsee an. Ein Polizist zückte seine Dienstwaffe, ein Angler tötete das Tier – laut Staatsanwaltschaft Ansbach war das in Ordnung.
Die Tötung eines bissigen Welses im Brombachsee in Bayern war rechtens. Das teilte die Staatsanwaltschaft Ansbach mit, die die Ermittlungen eingestellt hat. Weder der Polizist, der dreimal erfolglos auf den Fisch schoss, noch der Angler, der ihn schließlich aus dem Brombachsee holte und erlegte, hätten sich strafbar gemacht.
Die Maßnahmen seien zur Abwehr des Welses gerechtfertigt gewesen, "um die Verletzung weiterer Badegäste zu verhindern", hieß es. Laut Staatsanwaltschaft unterliegen Welse weder einer gesetzlichen Schonzeit noch einem Mindestmaß als Voraussetzung für deren Fang. "Eine gesetzliche Einschränkung hinsichtlich des Fangs und der Entnahme von Welsen besteht somit nicht." Dementsprechend sei keine Strafbarkeit des Anglers festzustellen gewesen. Und auch der Polizist habe schießen dürfen, sagte ein Behördensprecher.
Die Staatsanwaltschaft war aufgrund von Anzeigen in dem Fall tätig geworden und prüfte, ob einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gab. Bereits im Sommer hatte LTO den Fall juristisch eingeordnet. Tierrechtsanwalt Andreas Ackenheil äußerte damals Zweifel, ob der polizeiliche Schusswaffengebrauch wirklich das mildeste Mittel war. Maßnahmen wie Absperrung oder Betäubung seien denkbar gewesen.
Angriff aus dem Nichts
Der zwei Meter lange Wels hatte nach Polizeiangaben am 20. Juni an dem beliebten See im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mehrere Badende angegriffen und verletzt. Die Polizei entschied zusammen mit einem Anglerverein und der Wasserwacht, das Tier zu töten, weil es demnach ein Sicherheitsrisiko für die Badegäste und Besucher eines Musikfestivals an dem See darstellte.
Der beschuldigte Beamte schoss laut den Ermittlern dreimal auf den Fisch, traf diesen aber nicht. Der Angler fing das Tier schließlich und erlegte es fachgerecht. Der Fisch wurde später verspeist.
dpa/xp/LTO-Redaktion
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58580 (abgerufen am: 15.12.2025 )
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