StA Frankenthal: Ermittlungen gegen Bahn nach ICE-Unfall eingestellt

03.01.2012

Nach dem ICE-Unfall mit 15 Verletzten in der Pfalz im Sommer 2010 hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen die Bahn eingestellt. Es habe sich "kein Nachweis eines strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens ergeben", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Lothar Liebig am Dienstag in Frankenthal.

Der Verteidiger eines an dem Unfall beteiligten Müllwagenfahrers hatte Strafantrag gegen das Unternehmen sowie gegen die Verbandsgemeinde Lambrecht in der Pfalz und die zuständige Kreisverwaltung gestellt, auf deren Gebiet der Unfall am 17. August 2010 geschah.

Liebig sagte, auch die Ermittlungen gegen die kommunalen Behörden seien eingestellt worden. Maßgebliche Unfallursache sei überhöhte Geschwindigkeit des Müllwagens gewesen, der von einer schmalen Straße abgekommen und auf das Gleisbett gerutscht war. Ein ICE mit etwa 300 Menschen an Bord prallte darauf.

Der 36-jährige Fahrer war im Juli vergangenen Jahres vom Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden, weil er auf dem nur etwa 2,50 Meter breiten Weg zu schnell unterwegs gewesen sei. Das Gericht hatte aber auch betont, dass der Weg für schwere Fahrzeuge wie Müllautos eigentlich nicht geeignet sei. Die Verteidigung des Fahrers sieht deshalb eine Mitschuld von Gemeinde und Bahn.

Gegen das Urteil haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft (StA) Einspruch eingelegt, die Berufungsverhandlung ist nach Auskunft des Landgerichts Frankenthal für den 8. März angesetzt. Die Staatsanwaltschaft will eine höhere Strafe für den Fahrer erreichen, die Verteidigung einen Freispruch.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

StA Frankenthal: . In: Legal Tribune Online, 03.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5222 (abgerufen am: 12.10.2024 )

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