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BMI und BMJ legen Gesetzesentwurf vor: Här­tere Strafen für Gel­d­au­to­ma­ten­sp­ren­gungen geplant

22.07.2024

Gesprengter Geldautomat (Symbolbild)

Auch Einsatzkräfte werden regelmäßig gefährdet, wenn Geldautomaten in die Luft fliegen. Foto: fabrus/Adobe.stock.com

Werden Geldautomaten gesprengt, um das darin befindliche Bargeld zu entwenden, liegt nicht nur eine Sachbeschädigung vor, es werden auch Dritte ganz erheblich gefährdet. Täter sollen daher künftig härter bestraft werden.

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Die Fälle von Geldautomatensprengungen haben sich in den vergangenen Jahren massiv gehäuft, allein von 2021 auf 2022 wurde ein Anstieg um 26,5 Prozent verzeichnet. 2022 lag der Gesamtschaden in Deutschland im deutlich dreistelligen Millionenbereich. Die Taten ziehen aber nicht nur erhebliche finanzielle Schäden nach sich, auch unbeteiligte Personen können durch die Explosionen an öffentlichen Orten gefährdet werden. 

Das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesjustizministerium (BMJ) sehen das Strafgesetzbuch zur Verfolgung und Sanktionierung dieser Taten nicht hinreichend gerüstet. Gemeinsam haben die Ministerien daher einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der verschiedene Strafschärfungen vorsieht.  

Der Entwurf plant unter anderem, § 308 Strafgesetzbuch, der das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion unter Strafe stellt, um einen weiteren Qualitfikationstatbestand zu ergänzen. Ein neuer Absatz 3 soll für Sprengstoffexplosionen, die "zur Begehung eines Diebstahls, eines Bandendiebstahls oder eines schweren Bandendiebstahls" herbeigeführt werden, eine Mindeststrafe von zwei Jahren festlegen. Ein Strafrahmen von sogar fünf bis zu 15 Jahren soll gelten, wenn der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

Buschmann: "Großer Schaden und erhebliche Gefahr für Unbeteiligte"

Zudem sollen im Sprengstoffgesetz Strafschärfungen für bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten geschaffen werden, um die organisierte Kriminalität im Bereich des Sprengstoffrechts besser bekämpfen zu können. Hierzu sollen Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz künftig zudem in den Katalog der schweren Straftaten nach § 100a Absatz 2 Strafprozessordnung aufgenommen werden, um die Überwachung der Telekommunikation der Täter zu ermöglichen.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt zu dem Gesetzesvorhaben: "Wenn kriminelle Diebesbanden durch das Land ziehen und Geldautomaten sprengen, ist das extrem gefährliche Kriminalität. Eine Geldautomatensprengung etwa an einem Bahnhof oder in einem Einkaufszentrum richtet nicht nur großen Schaden an, sondern stellt auch eine erhebliche Gefahr für Unbeteiligte dar, sei es für Anwohner oder Passanten." Die geplante Verschärfung gebe die richtige Antwort auf die anhaltenden Taten.

"Wir haben es hier mit skrupellosen Tätergruppierungen und hochgefährlichen Sprengstoffen zu tun", kommentiert Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Diese Taten müssten daher strenger geahndet werden können. 

Die Länder und Verbände haben nun die Möglichkeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.

lmb/LTO-Redaktion

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BMI und BMJ legen Gesetzesentwurf vor: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55049 (abgerufen am: 11.06.2026 )

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