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Bayerisches Polizeiaufgabengesetz: SPD reicht Klage beim BayVerfGH ein

05.09.2018

Bayerischer Polizist

© montebelli - stock.adobe.com

Nach den Grünen klagt nun auch die bayerische SPD gegen das umstrittene Polizeiaufgabengesetz. Prozessbevollmächtigter ist Prof. Mark Zöller von der Uni Trier, der dem Gesetz "ganz erhebliche Verstöße gegen die Verfassung" bescheinigt.

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Die Landtags-SPD hat - wie schon vor Wochen angekündigt - jetzt ihre Klageschrift gegen das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) eingereicht. Wie die SPD-Fraktion am Mittwoch weiter mitteilte, wird sie der Polizeirechtsexperte Prof. Mark Zöller von der Universität Trier vor Gericht vertreten. Er habe auf 167 Seiten die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Gesetz zusammengetragen.

Am 6. Juni hatte bereits die Grünen-Landtagsfraktion beim Verfassungsgerichtshof ebenfalls Klage gegen das PAG eingereicht. Die FDP hatte eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt, dort plant auch die Landtags-SPD eine zusätzliche Klage.

"Die CSU hat das Polizeiaufgabengesetz ohne Rücksicht auf berechtigte Kritik durchs Parlament gepeitscht", erklärte die SPD-Spitzenkandidatin für die Landtagswahl, Natascha Kohnen. "Das Gesetz beschneidet die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in einer unerträglichen Weise. Ich bin überzeugt, dass es einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhält."

Die SPD bemängelt vor allem einen völlig unzureichend definierten Begriff der "drohenden Gefahr", auf den sich viele Detailregelungen des Gesetzes bezögen. "Dadurch verstößt das PAG klar gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot", betonte Zöller. Weiter sagte er: "Die Mängelliste umfasst 20 Artikel. Und da geht es nicht um rechts- oder parteipolitisch auslegbare Meinungsunterschiede, sondern um ganz erhebliche Verstöße gegen unsere Verfassung."

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Bayerisches Polizeiaufgabengesetz: . In: Legal Tribune Online, 05.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30771 (abgerufen am: 14.02.2026 )

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