Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung: Trotz breiter Mehr­heit keine Ver­ab­schie­dung vor der Som­mer­pause

09.06.2015

Mit großer Mehrheit hat die SPD-Fraktion die Einbringung des Gesetzentwurfs zur "neuen" Vorratsdatenspeicherung gebilligt. Vor der Sommerpause wird das Gesetz allerdings wohl nicht mehr verabschiedet.

Bei 38 Gegenstimmen haben die SPD-Abgeordneten die Einbringung des Gesetzentwurfs für eine Neuauflage der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung in den Bundestag gebilligt.

Das verlautete am Dienstag aus Fraktionskreisen. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann hatte zuvor mitgeteilt, dass die erste Lesung vor der Sommerpause im Parlament stattfinden solle, die zweite und dritte Lesung mit der Entscheidung über den Entwurf aber erst im September, um angesichts der vielen Bedenken genug Beratungszeit zu haben. Außerdem müsse eine Notifizierung der EU-Kommission stattfinden.

Die schwarz-rote Bundesregierung will eine Wiedereinführung der Datenspeicherung zur Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung. Telekommunikationsdaten sollen maximal zehn Wochen gespeichert werden, damit Ermittler darauf zugreifen können.

Heftige Kritik von Rechtsexperten

Damit würde der Datenschutz sogar gesteigert, meinte Oppermann. Bisher würden Kommunikationsdaten von Anbietern bis zu 200 Tage gespeichert, "und die Strafverfolgungsbehörden verschaffen sich Zugriff auf diese Daten bei Bedarf".

Das SPD-Präsidium hatte sich am Wochenende zu einer Klausur getroffen, auch, um Kompromisse im Streit um die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung zu suchen. Hierbei droht eine Zerreißprobe beim Parteikonvent am 20. Juni.

Besonders die Netzpolitiker der SPD, wie der Vorsitzende der Landesgruppe Niedersachsen/Bremen in der Fraktion, Lars Klingbeil, stehen auf Konfrontationskurs zu SPD-Chef Sigmar Gabriel, der vom früher  ebenfalls skeptischen Justizminister Heiko Maas einen Neuanlauf gefordert hatte - auch, um Stärke beim Thema Innere Sicherheit zu zeigen.

Ende Mai hatte das Bundeskabinett die entsprechende Neuregelung auf den Weg gebracht, die von Rechtsexperten fast einhellig kritisiert und teils für verfassungswidrig gehalten wird.

dpa/avp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung: . In: Legal Tribune Online, 09.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15800 (abgerufen am: 10.12.2024 )

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