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Verschärfung des Sexualstrafrechts: Künftig "nur Ja heißt Ja" in Spa­nien

27.05.2022

Abgeordnetenhaus Madrid Spanien

Künftig soll im spanischen Sexualstrafrecht der Grundsatz "nur Ja heißt Ja" gelten. Foto: Richard Villalon - stock.adobe.com

Die linke spanische Regierung will das Sexualstrafrecht reformieren. Es soll künftig maßgeblich auf eine ausdrückliche Zustimmung aller Beteiligten ankommen. Auch in Deutschland ist "nur Ja heißt Ja" immer wieder in der Diskussion.

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Spanien hat einen wichtigen Schritt zur Verschärfung des Sexualstrafrechts getan. Das Parlament in Madrid billigte am Donnerstag mit deutlicher Mehrheit einen Gesetzentwurf der linken Regierung, nach dem alle beteiligten Personen künftig sexuellen Handlungen ausdrücklich zustimmen müssen. Gegen das sogenannte "Nur Ja heißt Ja"-Gesetz stimmten lediglich die Abgeordneten der konservativen Volkspartei (PP) und der rechtspopulistischen Vox. Ihr Hauptargument: Mit dem Vorhaben werde das Prinzip der Unschuldsvermutung gefährdet. Zur Verabschiedung muss das Gesetz noch vom Senat gebilligt werden, was aber als Formsache gilt.

Die neue Regelung zielt darauf ab, dass es irrelevant sein soll, ob sich das Tatopfer wehrt oder eine Handlung aus Angst geschehen lässt. Vielmehr soll es der ausdrücklichen Zustimmung bedürfen. Zudem werden unter anderem auch "einschüchternde" Komplimente sowie teilweise die Verbreitung von Sexvideos unter Strafe gestellt.

Gleichstellungsministerin Irene Montero begrüßte die Billigung durch das Unterhaus und erklärte, es sei "ein entscheidender Schritt zur Veränderung der sexuellen Kultur" Spaniens sowie zur Beendigung des "sexuellen Terrors" und der "Vergewaltigungskultur". "Die feministische Bewegung schreibt Geschichte in Spanien", sagte sie.

Mit ihrem Vorstoß reagierte die linke Regierung auf mehrere Aufsehen erregende Fälle von Gruppenvergewaltigungen, bei denen die Täter in den vergangenen Jahren mit vergleichsweise milden Strafen davongekommen waren.

Auch in Deutschland ist "nur Ja heißt Ja" immer wieder Thema, insbesondere bei der Reform des § 177 StGB im Jahr 2016. Damals hatte sich aber ein Regierungsentwurf durchgesetzt, welcher das Konzept "Nein heißt Nein" umzusetzen versucht.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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Verschärfung des Sexualstrafrechts: . In: Legal Tribune Online, 27.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48574 (abgerufen am: 13.08.2026 )

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