Druckversion
Samstag, 10.10.2026, 01:46 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/spaetere-vereidigung-ernennung-minister-bundestag-verfassungswidrig-thiele
Fenster schließen
Artikel drucken
60545

Staatsrechtler zur aufgeschobenen Ministervereidigung: "Merz han­delt ver­fas­sungs­widrig"

Interview von Hasso Suliak

29.07.2026

Ernennung und Entlassung der Minister durch den Bundespräsidenten: Die Vereidigung der Neuen im Bundestag soll ungewöhnlicher Weise erst in einigen Wochen passieren.

Ernennung und Entlassung der Minister durch den Bundespräsidenten: Die Vereidigung der Neuen im Bundestag soll ungewöhnlicher Weise erst in einigen Wochen passieren. | Bild: picture alliance / dpa / Michael Kappeler

Vom Bundespräsidenten wurden die neuen Kabinettsmitglieder der Bundesregierung ernannt. Ihre Vereidigung im Parlament erfolgt jedoch erst Wochen später. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz? Mit welchen Folgen? Alexander Thiele klärt auf.

Anzeige

LTO: Herr Prof. Thiele, der als Bundesminister für Gesundheit vorgesehene Carsten Linnemann (CDU), der künftige Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) sowie die neue Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) wurden an diesem Mittwoch vom Bundespräsidenten in ihren Ämtern ernannt. Ihre Vereidigung im Bundestag soll aber erst am 9. September erfolgen. Eine Sondersitzung wäre zu teuer, sagt Kanzler Friedrich Merz CDU). Was sagt die Verfassung?

Alexander ThieleProf. Dr. Alexander Thiele: Die Verfassung geht in Art. 64 Abs. 2 Grundgesetz (GG) von einem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Amtsübernahme und Vereidigung aus: Vereidigt wird "bei" Amtsübernahme und nicht danach. Ausnahmen sind insoweit nicht vorgesehen und zwar zu Recht: Denn auch wenn die Vereidigung keine zusätzlichen Rechte und Pflichten begründet, liegt hier auch ein verfassungsrechtlich gefordertes Ritual, mit dem die Übernahme dieses bedeutenden Amtes nach außen dokumentiert und symbolisiert und die Verantwortung gegenüber dem Parlament übernommen wird.

Jedenfalls ist eine Ausnahme von der sofortigen Vereidigung aus finanziellen Gründen nicht möglich – zumal es allein darum geht, eine Plenarsitzung einzuberufen, bei der natürlich nicht alle 630 Abgeordneten anwesend sein müssen. Und nur zur Erinnerung: Die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion sind ja wegen der Neuwahl der Fraktionsspitze ohnehin vor Ort.

"Verhalten des Kanzlers skandalös"

Der Kanzler meint, ein großer Teil der deutschen Öffentlichkeit würde es nicht verstehen, wenn wir 630 Abgeordnete aus den Ferien nach Berlin zurückbeordern müssten, um eine Vereidigung von zwei neuen Bundesministern vorzunehmen. Und Sie sagen ja selbst, die Vereidigung ist ein Ritual mit symbolischer Wirkung. 

Ich halte das Verhalten des Kanzlers für einigermaßen skandalös. Man mag über die Sinnhaftigkeit der Norm streiten, wenngleich solche symbolischen Akte auch und gerade in der Mediendemokratie durchaus eine besondere Bedeutung haben.

Es geht hier immerhin um eine der größten Regierungsumbildungen in der Geschichte der Bundesrepublik. Und da soll es für einen Teil der Abgeordneten nicht möglich sein, für einen Tag aus dem Urlaub zurückzukehren? Unabhängig davon ist diese Norm aber schlicht geltendes Verfassungsrecht und an dieses hat man sich zu halten. Ich finde es schon einigermaßen verstörend, dass diese Frage überhaupt aufgeworfen wird. Wir betreten da gefährliches Terrain, wenn wir verfassungsrechtliche Vorgaben aus Opportunität einfach links liegen lassen.

Es wäre verhältnismäßig, deswegen die Abgeordneten aus ihrem Urlaub zu holen?

Der Bundeskanzler mahnt ständig an, dass "wir alle" mehr arbeiten müssten, generell zu faul seien und Deutschland deshalb abgehängt werde. Ausgerechnet für die Abgeordneten hat man nun aber großes Verständnis, dass ihr Urlaub nicht gestört wird, während viele andere sich einen Urlaub schon gar nicht leisten können. Ich würde schon deshalb sagen, dass diese Begründung in der Bevölkerung bei vielen kritisch gesehen wird – unabhängig davon, dass sie schlicht verfassungswidrig ist.

Trotz Verfassungsverstoß: Handlungen wären rechtsgültig

Welche Konsequenzen hat nun diese verfassungsrechtliche Ausgangslage für die heute ernannten Minister? Dürfen diese überhaupt in ihrer Amtsfunktion schon agieren? Wären  z. B. Amtshandlungen überhaupt rechtlich bindend? 

Die Kommentarliteratur ist sich hier einig: Amtshandlungen dürfen ohne Vereidigung nicht vorgenommen werden. Sollten aber die drei das dennoch ausnahmsweise tun, wären diese Handlungen dennoch rechtsgültig. Grund dafür aber ist allein, dass die Ernennung durch den Bundespräsidenten und die anschließende Vereidigung zeitlich auseinanderfallen. Hier kann es – warum auch immer – im Einzelfall zu unerwarteten Verzögerungen kommen, die die praktische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung nicht beeinträchtigen sollen. 

Hier haben wir aber keine unerwartete kurzfristige Verzögerung, sondern eine Verschiebung mit Ansage.

Richtig, ich hätte daher auch dem Bundespräsidenten geraten, zu überdenken, ob er die Ernennung einfach so vornimmt. Immerhin hat er ja einen Eid geschworen, das Grundgesetz zu wahren. Und eine Ernennung durchzuführen, die absehbar zu einem verfassungswidrigen Zustand führt, ist jetzt nicht unbedingt eine Wahrung des Grundgesetzes in seiner Gesamtheit. Steinmeier könnte übrigens auch einfach selbst den Bundestag einberufen lassen, wenn er wollte. 

Auch Steinmeiers Verhalten fragwürdig

Dafür ist es zu spät. Nahezu zeitgleich zu unserem Interview hat der Bundespräsident die Ernennungsurkunden ausgehändigt. Wenn ich Sie richtig verstehe, beteiligt sich damit auch der Bundespräsident an einem verfassungswidrigen Vorgang?

Korrekt. Aber wie ich höre, hat er in äußerst diplomatischer Form das Vorgehen des Kanzlers ebenfalls kritisiert und gesagt: "Das Grundgesetz sieht bei Amtsübernahme neuer Ministerinnen und Minister eine Eidesleistung vor dem Deutschen Bundestag vor, die vor allem deshalb Gewicht und Beachtung erfordert, weil sie der parlamentarischen Verantwortlichkeit der Regierung feierlichen Ausdruck gibt". Er habe "zur Kenntnis genommen, dass die Minister diesen Eid in der ersten Sitzung des Bundestages nach der Sommerpause leisten werden".

Steinmeiers Verärgerung ist an dieser Stelle unüberhörbar. Man kann auch ernsthaft überlegen, ob er hier seiner sogenannten rechtlichen Reservefunktion gerecht wird, also zu überprüfen, ob alles verfassungsgemäß abläuft. Aber die zentrale Verantwortung liegt schon beim Bundeskanzler.

Anzeige

"Chaotischer" Vorgang 

Während sich Kolleginnen von Ihnen wie u. a. Frau Prof. Schönberger über Merz massiv aufregen, rät der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, dazu, den Verfassungsverstoß nicht zu überhöhen. Zumal, was Sie ja auch bestätigt haben, die jeweiligen Bundesminister ja rechtsgültig handeln könnten. 

Ich halte eine solche Sichtweise für ziemlich problematisch. Ja, die neuen Minister können rechtsgültig (wenn auch verfassungswidrig) handeln. Aber was ist das für ein Umgang mit der Verfassung? Die Regel nervt, also beachte ich sie nicht? Nur weil vermutlich niemand klagen kann, soll der Verfassungsbruch unerheblich sein?  

Erneut: Da bewegen wir uns – übrigens völlig ohne Not – auf sehr wackliges Terrain. Ich kann schlicht nicht nachvollziehen, was das soll, zumal eine Bundestagssitzung ja auch die Möglichkeit für den Bundeskanzler eröffnete, all diese Schritte einmal öffentlich zu erklären. Er könnte diese Chance insofern auch nutzen. Insgesamt wirkt das alles ja doch eher chaotisch.

FDP-Chef Kubicki hat im Hinblick auf die neu zu besetzenden Ressorts eine kommissarische Geschäftsbesorgung durch Mitglieder des bestehenden Kabinetts vorgeschlagen, bis die Sommerpause endet. Ein gangbarer Weg?

Ja, das ginge, aber das hätte sich Herr Merz früher überlegen müssen. Denn mit der Ernennung durch den Bundespräsidenten endet auch das Amt des vorherigen Ministers oder der vorherigen Ministerin. Man könnte im Anschluss wegen der fehlenden Vereidigung daran denken, dass der ernannte, aber noch nicht vereidigte Minister temporär verhindert ist, sein Amt auszuüben, sodass die internen Vertretungsregelungen greifen – jeder Minister und jede Ministerin hat einen formalen Vertreter oder eine formale Vertreterin im Kabinett. 

Nur wirklich überzeugend ist auch das nicht. Insgesamt ist das eine ziemlich verfahrene Situation, ohne dass es dafür einen Anlass gegeben hätte. Bisher gab es in solchen Fällen immer eine Sondersitzung des Bundestages – aufgeregt hat sich darüber niemand.

 

Prof. Dr. Alexander Thiele lehrt Staatstheorie und Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Europarecht, an der Business & Law School (Hochschule für Business und Recht) in Berlin.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Staatsrechtler zur aufgeschobenen Ministervereidigung: . In: Legal Tribune Online, 29.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60545 (abgerufen am: 10.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Bundespräsident
    • Bundestag
    • Grundgesetz
    • Verfassung
Aktivisten von Fridays for Future malen den Schriftzug "WIR ALLE FÜR 1,5 GRAD" auf die Mönckebergstraße. 09.10.2026
Klimaschutz

UN-Bericht zur Überschreitung der Klimaziele:

Was kommt nach 1,5 Grad?

Das 1,5-Grad-Klimaziel ist gescheitert. Nun sollen technische Eingriffe die Erderwärmung wieder senken. Doch sie bergen Risiken für die Natur. Was erlaubt das Grundgesetz? Und warum warnen Experten davor, nur auf neue Technologien zu setzen?

Artikel lesen
Eine Frau mit langen schwarzen Haaren sitzt an einem Tisch, ein Mann mit kurzen grauen Haaren steht am Mikrofon. 09.10.2026
Neutralitätsgebot

Linke gegen Hessens Innenminister Poseck:

Streit um Clan-Aus­sage gehört vor das Ver­fas­sungs­ge­richt

Nach der Berlin-Wahl wehrt sich die Linkspartei juristisch gegen Verbalangriffe aus den Reihen der CDU. Im Fall einer Aussage des hessischen Innenministers Roman Poseck wählte sie dabei das falsche Gericht, entschied das VG Wiesbaden.

Artikel lesen
Andreas Voßkuhle, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts 08.10.2026
Rechtswissenschaftler

Traditionsreiche Staatsrechtsvereinigung benennt sich um:

"Ver­en­gung auf Männer trifft seit Jahr­zehnten nicht mehr zu"

Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer hat sich zu einer Änderung ihres Namens durchgerungen und heißt künftig: "Vereinigung für Staatsrechtslehre". Auch mit Blick auf den Ausschluss von Mitgliedern kommt es zur Satzungsänderung.

Artikel lesen
Ein Demonstrant zerstört eine israelische Flagge mit seinen Schuhen auf einem blauen Davidstern, Beirut, 09.10.2023. 05.10.2026
Antisemitismus

"Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel":

Alle Staaten ver­dienen Schutz vor Ver­nich­tungs­auf­rufen

Die "Leugnung des Existenzrechts Israels" unter Strafe stellen: Dieser Impuls aus Hessen ist richtig, seine Umsetzung verstößt aber wohl gegen das Grundgesetz. Einen verfassungskonformen Alternativvorschlag formuliert Daniel Botmann.

Artikel lesen
BVerfG-Präsident Stephan Harbarth am Rednerpult zur Veranstaltung 28.09.2026
Gerichte

75 Jahre Bundesverfassungsgericht:

Es ist wohl Zeit für Ver­fas­sungs­pa­trio­tismus

Das Geburtstagslied zur Veranstaltung sang Meret Becker. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier rief beim Festakt zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts auf. Auf den Tribünen blieben viele Plätze frei. Christian Rath war live vor Ort.

Artikel lesen
Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts bei der Feierstunde des Deutschen Bundestages aus Anlass des 75. Jahrestages der konstituierenden Sitzung des Parlamentarischen Rates im Museum König in Bonn, hier beim Pressestatement 27.09.2026
Verfassung

75 Jahre Bundesverfassungsgericht:

Wenn Ver­fas­sungs­ge­richte sich selbst behaupten müssen

Während das Bundesverfassungsgericht sein 75. Jubiläum feiert, geraten die Garanten von Diskurs und Kompromiss weltweit unter Druck. Verfassungsgerichte müssen sich selbst behaupten können, meint der Präsident des BVerfG, Stephan Harbarth.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Gleiss Lutz
Re­fe­ren­dar­sta­ti­on

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von Wolters Kluwer
Mit­ar­bei­ter An­zei­gen­dis­po­si­ti­on & Ver­triebs­un­ter­stüt­zung (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­dar*in­nen (m/w/d) – Frank­furt

Clifford Chance Partnerschaft mbB, Frank­furt am Main

Logo von Freshfields
As­so­cia­te (m/w/x) - En­viron­ment, Plan­ning, Re­gu­lato­ry

Freshfields, Düs­sel­dorf

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d)

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Ham­burg

Logo von McDermott Will & Schulte
Tran­sac­ti­on La­wy­er (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Be­reich...

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf

Logo von Generali Investments Holding S.p.A.
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d) In­vest­ments Le­gal

Generali Investments Holding S.p.A., Köln

Logo von Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
Ju­ris­ti­sche Re­fe­ren­tin | Ju­ris­ti­scher Re­fe­rent (m/w/d)

Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH