Wer zuschlägt, soll nicht länger Anspruch auf Kontakt zum eigenen Kind haben – selbst dann nicht, wenn sich die Gewalt "nur" gegen den anderen Elternteil richtet. Justizministerin Hubig will das Umgangsrecht von Gewalttätern beschränken.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will härter gegen häusliche Gewalt vorgehen – nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Familienrecht. "Wer seine Partnerin schlägt, muss damit rechnen, dass er sein Kind nicht mehr sehen darf – oder nur im Beisein einer Begleitperson", sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Bisher greift das Gesetz in das Sorge- und Umgangsrecht eines Elternteils nur dann ein, wenn das Kind selbst Opfer von Gewalt wird – nicht aber, wenn es "nur" Zeuge wird, wie ein Elternteil den anderen misshandelt. Doch das will Hubig ändern.
"Wir müssen klar im Gesetz festschreiben: Bei Gewalt gegen den anderen Elternteil kann auch der Umgang mit dem Kind beschränkt oder sogar ausgeschlossen werden. Denn das Kind leidet ja mit, wenn der Vater die Mutter verprügelt", so Hubig weiter. Bereits vor wenigen Tagen hatte sie im Bundestag umfassende Reformen zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt angekündigt.
Gericht: Auch miterlebte Gewalt ist Misshandlung des Kindes
Unterstützung für ihr Vorhaben kommt aus der Rechtsprechung: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt stellte schon 2024 klar, dass die von einem Kind miterlebte Gewalt gegen die Mutter eine eigenständige Form der Kindesmisshandlung sei. Es sah darin einen ausreichenden Grund, das Sorgerecht allein der Mutter zu übertragen.
Auch psychische Gewalt soll künftig stärker berücksichtigt werden. Die Einschränkung von Sorge- oder Umgangsrecht könne auch dann angezeigt sein, wenn "schwere Beleidigungen oder Bedrohungen" vorliegen, betonte Hubig.
Die Ministerin kündigte an, auch das Mietrecht ändern zu wollen, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. "Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss so schnell wie möglich aus einem gemeinsamen Mietvertrag herauskommen - auch dann, wenn der Ex-Partner sich stur stellt", sagte sie im Funke-Interview. Viele Betroffene wollten den Neuanfang in einer anderen Wohnung – und dieser scheitere oft an rechtlichen Hürden. Ihr Ministerium prüfe daher, wie man die Gesetzeslage verbessern könne, um Betroffenen schneller und unbürokratischer den Weg in ein neues, sicheres Zuhause zu ermöglichen.
dpa/xp/LTO-Redaktion
Hubig will Umgangsrecht verschärfen: . In: Legal Tribune Online, 23.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57471 (abgerufen am: 10.02.2026 )
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