Abschlussbericht in der Causa Wendt: Bezah­lung und Beför­de­rung waren rechts­widrig

26.03.2018

Jahrelang wurde Polizeigewerkschaftsboss Rainer Wendt mit Steuergeld als Polizist bezahlt, obwohl er als solcher nicht im Dienst war. Vielmehr sei er rechtswidrig befördert worden, heißt es im Abschlussbericht der Sonderermittler.

In der Affäre um den jahrelang aus Steuermitteln bezahlten Polizeigewerkschaftschef Rainer Wendt haben die verwaltungsinternen Sonderermittler ihre Arbeit beendet. Nach einem Bericht der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung vom Samstag kommen sie zu dem Schluss, dass Wendt ohne jede Rechtsgrundlage elf Jahre lang bei fortlaufender Bezahlung vom Dienst freigestellt worden sei. Wendt habe seit 2006 keinen Dienst mehr als Polizist versehen. Dies fällt in die Amtszeit der schwarz-gelben NRW-Regierungskoalition unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) und Innenminister Ingo Wolf (FDP) von 2005 bis 2010.

Zudem soll Wendt Anfang 2010 rechtswidrig auf eine neu geschaffene Stelle der höheren Besoldungsgruppe A12 beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) in Duisburg befördert worden sein. Er sei ohne entsprechenden Leistungsnachweis mit "sehr gut" beurteilt worden, hätten die Ermittler herausgefunden.

NRW-Innenminister will Bericht erst noch prüfen lassen

"Der Abschlussbericht liegt dem Minister vor", sagte ein Sprecher von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) auf Anfrage. Der Bericht müsse aber, bevor er an den Landtag weitergeleitet werde, noch juristisch geprüft werden. Über Inhalte könne er nichts sagen, sagte der Ministeriumssprecher. Mögliche Konsequenzen - wie der Entzug der Beamtenpension - wird es also erst anschließend geben. 

Das Verwaltungsermittlungsverfahren war noch von der rot-grünen Landesregierung in Auftrag gegeben worden. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte im November 2017 ihre Ermittlungen wegen Untreue  im Fall Wendt eingestellt. Es seien keine Anhaltspunkte festgestellt worden, dass Beteiligte bewusst pflichtwidrig gehandelt und einen finanziellen Schaden des Landes in Kauf genommen hätten, hieß es damals.

Die Opposition hat in der Affäre inzwischen NRW-Innen-Staatssekretär Jürgen Mathies im Visier. Mathies war Chef des Landesamts für zentrale polizeiliche Dienste, als Wendt dort nur einen Monat nach seiner Versetzung bereits befördert worden war.

Wendt ist Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Über die Frage, wer die Regelung für CDU-Mitglied Wendt zu verantworten hat, war im Landtagswahlkampf heftig gestritten worden. Die SPD hatte auch einen Untersuchungssauschuss in der Sache nicht ausgeschlossen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Abschlussbericht in der Causa Wendt: Bezahlung und Beförderung waren rechtswidrig . In: Legal Tribune Online, 26.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27723/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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