Druckversion
Sonntag, 11.10.2026, 07:08 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/social-media-bundestag-fraktionen-zulaessige-oeffentlichkeitsarbeit-partei-wahlkampf
Fenster schließen
Artikel drucken
54880

Änderung des Abgeordnetengesetzes: Social-Media für Frak­ti­ons­mit­ar­beiter nur noch in engen Grenzen

von Hasso Suliak

28.06.2024

Bundestag

Keine Parteiarbeit erlaubt: Die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen des Deutschen Bundestages bekommt einen präzisen Rechtsrahmen. Foto: picture alliance / photothek | Florian Gaertner

Ampel und Union wollen die Öffentlichkeitsarbeit der Bundestagsfraktionen begrenzen. Zulässig sollen nur noch Social-Media-Posts sein, die sich klar von der Parteiwerbung abgrenzen lassen. Sonst droht die Rückzahlung staatlicher Gelder.

Anzeige

Die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU wollen an diesem Freitag ein Gesetz auf den Weg bringen, das ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit massiv einschränkt (BT-DS. 20/11944).  

140 Millionen Euro an Bundesmitteln stehen den Fraktionen des Deutschen Bundestages jährlich aus dem Bundeshaushalt Verfügung. Finanziert werden davon auch die Auftritte in den sozialen Medien. In der Vergangenheit kam es hierbei jedoch immer wieder zu eklatanten Verstößen gegen das Abgeordnetengesetz (AbgG). Dieses soll nun klarer gefasst und auch die Rückzahlungspflicht von Bundesmitteln wegen unzulässiger Öffentlichkeitsarbeit geregelt werden.  

Auf Freiwilligkeit basiert die Neuregelung im AbgG natürlich nicht: Vielmehr hatte der Bundesrechnungshof (BRH) im März gerügt, dass die Fraktionen bei der Nutzung sozialer Medien Bundesgelder "zweck- und damit auch regelwidrig" verwendeten. Hintergrund ist, dass Fraktionen eigentlich nur erlaubt ist, über ihre eigene Arbeit und die ihrer Abgeordneten zu informieren bzw. dafür staatliche Mittel auszugeben. Geregelt ist das im AbgG bislang nur relativ lapidar in den §§ 55 ff. in denen es u.a. heißt, dass die Fraktionen und ihre Mitglieder zwar die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit unterrichten dürfen. Unzulässig sei jedoch die Verwendung der Mittel für Parteiaufgaben (§ 58 Abs.4). Das Verbot folgt letztlich aus dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb, das sich aus Art. 21 Abs. 1 des Grundgesetzes ergibt. 

BRH mit vernichtender Analyse 

Wie sich nach einer Analyse des BRH herausgestellt hatte, schlugen vor allem in Wahlkampfzeiten die Mitarbeitenden der Bundestagsfraktionen in der Vergangenheit mit ihren Social-Media-Inhalten immer wieder über die Stränge und leisteten mit ihren Posts zu allen möglichen Thermen ihren Parteien wertvolle, aber eben verbotene Wahlkampfunterstützung.  

Akribisch untersucht hatten die Rechnungshüter die Nutzung der Sozialen Medien aller Fraktionen im Wahljahr 2021. Das Ergebnis ist verheerend: Allen Fraktionen des Deutschen Bundestages attestierte der Rechnungshof, "dass sehr wahrscheinlich mehr als die Hälfte ihrer veröffentlichten Beiträge in den Sozialen Medien gegen die gesetzlichen Vorgaben verstießen. Vor allem in den Wochen vor der Bundestagswahl am 26. September 2021 agierten die Fraktionen massiv an Recht und Gesetz vorbei." 

Die Untersuchung der Aktivitäten der Unionsfraktion ergab etwa für den Zeitraum vom 16. August bis zum 19.September 2021: "In diesem Zeitraum überwogen die unzulässigen Beiträge der CDU/CSU-Fraktion deutlich." Bei anderen Fraktionen lautet das Urteil ähnlich. Bei der Untersuchung der SPD-Posts monierten die Rechnungshüter z. B. einen Post vom 20.September mit der Botschaft "Impfen rettet Leben". Das Urteil des Rechnungshofs: "In diesem Beitrag wird für das Impfen geworben. Eine konkrete Fraktionstätigkeit gemäß § 58 Absatz 4 AbgG ist nicht erkennbar." Auch ein Post, mit dem die CSU im Bundestag an die Opfer des 11. September erinnerte, erwies sich als rechtswidrig. "Eine Fraktionstätigkeit gemäß § 58 Absatz 4 AbgG ist nicht erkennbar." 

Der Politik empfahl der Rechnungshof seinerzeit dringend, das Gesetz zu ändern: "Der derzeitige Rechtsrahmen für die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen gibt systemisch bedingt erhebliche Fehlanreize, für die eigene Politik, für die eigene Partei und damit für die Wiederwahl zu werben. Und das ist regelwidrig“, so der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller. "Der Gesetzgeber bleibt aufgefordert, die Vorgaben zu reformieren und zu präzisieren. Sie sollten für alle Akteure verbindlich, klar und zeitgemäß regeln, was erlaubt ist und was nicht. Verstöße brauchen Sanktionen, damit sie 'unattraktiv'‘ sind." 

Anzeige

Künftig verschärfte Bedingungen vor einer Bundestagswahl 

Zu der angemahnten Gesetzesänderung kommt es nun: § 55 Abs. 3 AbgG wird erheblich angereichert und präzisiert. Außerdem sollen kurz vor einer Bundestagswahl verschärfte Bedingungen gelten. Klargestellt wird im Gesetz nun, dass die Öffentlichkeitsarbeit nur der Unterrichtung der Öffentlichkeit über parlamentarische Vorgänge, Initiativen und Konzepte der Fraktionen, der Vermittlung ihrer allgemeinen politischen Standpunkte und dem Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern über parlamentarisch-politische Fragen dient. Und: "Sechs Wochen vor einer Bundestagswahl bedarf die Öffentlichkeitsarbeit eines besonderen parlamentarischen Anlasses." 

Weiter wird bei Fehlverhalten die Rückzahlungspflicht staatlicher Gelder in einem neuen § 58 Abs. 5 AbgG explizit normiert: "Rechtswidrig verwendete Geld- und Sachleistungen sind an den Bundeshaushalt zurückzuführen."   

Das Gesetz wird an diesem Freitag im Bundestag erstmals beraten. Es könnte noch vor der parlamentarischen Sommerpause final im Bundestag verabschiedet werden.  

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Änderung des Abgeordnetengesetzes: . In: Legal Tribune Online, 28.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54880 (abgerufen am: 11.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Abgeordnete
    • Bundestag
    • Bundestagswahl
    • Parteien
    • Social Media
Eine Frau mit langen schwarzen Haaren sitzt an einem Tisch, ein Mann mit kurzen grauen Haaren steht am Mikrofon. 09.10.2026
Neutralitätsgebot

Linke gegen Hessens Innenminister Poseck:

Streit um Clan-Aus­sage gehört vor das Ver­fas­sungs­ge­richt

Nach der Berlin-Wahl wehrt sich die Linkspartei juristisch gegen Verbalangriffe aus den Reihen der CDU. Im Fall einer Aussage des hessischen Innenministers Roman Poseck wählte sie dabei das falsche Gericht, entschied das VG Wiesbaden.

Artikel lesen
Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt gegen eine Medizin-Influencerin. Sie habe die Berufsbezeichnung “Ärztin” unrechtmäßig geführt, so der Vorwurf (Symbolbild). 08.10.2026
Nachrichten

Ermittlungen gegen Medizin-Influencerin:

"Doc Alina" soll sich uner­laubt als Ärztin bezeichnet haben

Ihr Medizinstudium hat Alina Walbrun, besser bekannt als Medizin-Influencerin "Doc Alina", bereits erfolgreich abgeschlossen. Ärztin ist sie aber noch nicht. Eine ihrer Aussagen könnte daher strafrechtliche Konsequenzen haben.

Artikel lesen
Ines Schwerdtner, Bundesvorsitzende der Partei Die Linke, und Luigi Pantisano, Parteivorsitzender der Partei Die Linke 05.10.2026
Neutralitätsgebot

BVerfG muss über Instagram-Post entscheiden:

Linke gegen Reiche

Die Linke wirft Bundeswirtschaftsministerin Reiche (CDU) wegen eines Instagram-Videos auf der Ministeriumsseite eine Verletzung des Neutralitätsgebots vor. In dem Video behauptet Reiche etwa, die Partei lebe "offen" Antisemitismus.

Artikel lesen
Roman Poseck (CDU), Innenminister von Hessen, spricht am 05.09.2026 beim Festakt zur Verabschiedung des Oberbürgermeisters der Stadt Hanau 02.10.2026
Unterlassung

Streit mit den Linken um "Clan-Aussage":

Poseck lehnt Unter­las­sung­s­er­klärung ab, Schuster löscht

Auf Instagram sprach Hessens Innenminister Poseck u.a. von einem "Clan-Problem der Berliner Linken". Die geforderte Unterlassungserklärung wird der CDU-Mann nicht abgeben, betonte er am Freitag. Anders reagierte Sachsens Innenminister.

Artikel lesen
Zwei Schüler schauen in einem Klassenraum im Goethe-Gymnasium auf ihre Smartphones, auf einem der Displays ist das Logo der Social-Media-Plattform Instagram zu sehen. 02.10.2026
Social Media

DSA-Pflichten vor Zivilgerichten:

Wer zwingt Meta zum Umbau?

Ein Gericht in den Niederlanden zwang Meta zu Designänderungen, in Bamberg setzten Verbraucherschützer DSA-Pflichten durch. Das zeigt: Auch nationale Gerichte können Plattformen verändern. Carl Christian Müller über Chancen und Grenzen.

Artikel lesen
Spitzenkandidatin der Berliner Linken Elif Eralp mit den Berliner Vorsitzenden Kerstin Wolter und Maximilian Schirmer. 29.09.2026
Die LINKE

Nach Anzeige gegen Dobrindt wegen Antisemitismusäußerung:

Ber­liner Linke geht auch gegen Minis­terin Reiche vor

Die Berliner Linke um Spitzenkandidatin Elif Eralp sieht sich Antisemitismusvorwürfen ausgesetzt. Nach der Anzeige gegen den Bundesinnenminister unternimmt die Partei nun auch rechtliche Schritte gegen zwei weitere CDU-Politikerinnen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
Ju­ris­ti­sche Re­fe­ren­tin | Ju­ris­ti­scher Re­fe­rent (m/w/d)

Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Düs­sel­dorf

Logo von Generali Investments Holding S.p.A.
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d) In­vest­ments Le­gal

Generali Investments Holding S.p.A., Köln

Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Win­ter – Co­me and Meet Us Abo­ve the Clouds

Latham & Watkins LLP, Gar­misch-Par­ten­kir­chen

Logo von Gleiss Lutz
Re­fe­ren­dar­sta­ti­on

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von Katholisches Büro Nordrhein-Westfalen
Jus­t­i­tiar/in (m/w/d)

Katholisches Büro Nordrhein-Westfalen, Düs­sel­dorf

Logo von Wolters Kluwer
Mit­ar­bei­ter An­zei­gen­dis­po­si­ti­on & Ver­triebs­un­ter­stüt­zung (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Wolters Kluwer
Me­dia Sa­les Ma­na­ger (m/w/d) für Le­gal Tri­bu­ne On­li­ne - re­mo­te

Wolters Kluwer, Hürth und 6 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH