Skurriles: "Oberreichsanwalt" muss zum Psychologen

dpa/age/LTO-Redaktion

07.09.2010

Ein 66-Jähriger aus dem Harz bestreitet die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik und wurde daraufhin wegen Beleidigung verurteilt. Mit einer erneuten Verhandlung vor dem LG Braunschweig wollte er nun einen Freispruch erreichen.

Der promovierte Ingenieur vertritt die These, das Deutsche Reich existiere weiter. Daher ernannte er sich selbst zum "Interims-Oberreichsanwalt" und hatte Richtern und hohen Beamten "Anklagen wegen Verstößen gegen die Reichsverfassung" zugesandt.

Daraufhin wurde er vom Amtsgericht (AG) Clausthal zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Ein erneutes Verfahren vor dem Landgericht (LG) Braunschweig hatte nicht den gewünschten Erfolg:

Der Vorsitzende Richter stellte klar, "dass dies kein politischer Prozess" sei. Mit seinem Angebot auf Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage stieß er beim Beschuldigten allerdings auf heftigen Widerstand. Mit Zitaten aus dem Reichsgesetz von 1913 wollte er die mangelnde Legitimität der Richter und die Unrechtmäßigkeit des Verfahrens belegen.

Darauf gingen die Richter jedoch nicht ein und ordneten stattdessen eine gerichtspsychologische Untersuchung an. Danach beginnt der Prozess von Neuem.

Zitiervorschlag

dpa/age/LTO-Redaktion, Skurriles: "Oberreichsanwalt" muss zum Psychologen . In: Legal Tribune Online, 07.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1380/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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