Affäre um Verkauf von Examenslösungen: Juris­ti­sche Auf­ar­bei­tung abge­sch­lossen

07.02.2017

Die juristische Aufarbeitung des Skandals um verkaufte Examenslösungen in Niedersachsen neigt sich dem Ende. 29 ehrliche Prüflinge durften ihre Klausuren im Januar wiederholen. 14 Nachwuchsjuristen wurde das Examen nachträglich aberkannt.  

Die rechtliche Aufarbeitung des Skandals um gekaufte Jura-Examen ist weitgehend beendet. "Im Wesentlichen ist das Thema jetzt juristisch abgearbeitet, da sind wir fast am Ende", sagte Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. Der Richter Jörg L. hatte 2014 gestanden, Lösungen für das Zweite Staatsexamen gegen Sex oder Geld weitergegeben zu haben. L. war seit 2011 in leitender Funktion an das niedersächsische Landesjustizprüfungsamt abgeordnet.

29 Prüflinge, die durch den Betrug ihrer Mitstudenten die Bewertungsmaßstäbe der Prüfer verzerrt sahen, wiederholten die Klausuren im Januar. 14 Nachwuchsjuristen wurde das Zweite Staatsexamen nachträglich aberkannt. Noch nicht rechtskräftig ist ein weiterer Fall. Neun Referendare*, die Prüfungsergebnisse bei Richter Jörg L. für bis zu 20.000 Euro gekauft hatten, wurden zu Bewährungsstrafen zwischen sechs und zwölf Monaten verurteilt. Bei drei weiteren ist noch nicht über deren Revision entschieden worden, ein vierter Beschuldigter hat Berufung eingelegt. Zwei Verfahren wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Nach Bekanntwerden des Falls hatten rund 200 Sonderprüfer die Abschlüsse von 2.000 Juristen untersucht, darunter allein 16.000 Klausuren. "Es war ein Kapitel, das mir damals arg zugesetzt hat. Es fiel mir schwer, so etwas für möglich zu halten", sagte die Justizministerin.

Der Richter war 2014 in Mailand gefasst worden, bei seiner Verhaftung hatte er 30.000 Euro in bar und eine geladene Pistole dabei. Vor zwei Jahren war er zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. "Er ist rechtskräftig verurteilt und mittlerweile im offenen Strafvollzug", sagte Niewisch-Lennartz. Ein Antrag auf vorzeitige Entlassung nach Verbüßung der Hälfte der Strafe wurde abgelehnt.

Der Jurist hatte die ihm zur Last gelegten Anklagepunkte weitgehend eingeräumt und damit für ein frühes Ende des Prozesses gesorgt. Sein Fehlverhalten und seine Flucht nach Italien hatten bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.

dpa/acr/LTO-Redaktion

*Nachträgliche Änderung der Redaktion, hier stand zunächst "Studenten"

Zitiervorschlag

Affäre um Verkauf von Examenslösungen: . In: Legal Tribune Online, 07.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22014 (abgerufen am: 04.12.2024 )

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