Statt Frauke Brosius-Gersdorf: Sigrid Emme­negger als neue SPD-Kan­di­datin fürs BVerfG benannt

10.09.2025

Nach dem Rückzug von Frauke Brosius-Gersdorf hat die SPD die BVerwG-Richterin Sigrid Emmenegger als neue Kandidatin für die Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht benannt.

Die Verwaltungsrichterin Sigrid Emmenegger ist die neue Kandidatin der SPD zur Wahl als Richterin am Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Das geht aus einem gemeinsamen Schreiben der parlamentarischen Geschäftsführer von Union und SPD an ihre Fraktionen hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Emmenegger ist seit 2021 Richterin am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Sie ist 48 Jahre alt, studierte Jura in Freiburg, absolvierte das Referendariat in Rheinland-Pfalz und war bereits von 2009 bis 2013 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am BVerfG in Karlsruhe und später Richterin am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Sie promovierte zum Thema "Gesetzgebungskunst. Gute Gesetzgebung als Gegenstand einer legislativen Methodenbewegung in der Rechtswissenschaft um 1900 – Zur Geschichte der Gesetzgebungslehre". Am BVerwG ist Emmenegger Mitglied des 11. Revisionssenats, dem unter anderem Sachen aus dem Gebiet des Rechts des Ausbaues von Energieleitungen zugewiesen sind. 

"Die Fraktionsführungen haben jeweils in persönlichen Gesprächen ein sehr positives Bild von Frau Dr. Emmenegger gewinnen können und sind von ihrer persönlichen und fachlichen Geeignetheit für das Amt überzeugt", schreiben der erste parlamentarische Geschäftsführer der Union, Steffen Bilger, und sein SPD-Amtskollege Dirk Wiese.

Das dürfte darauf hindeuten, dass die Union die SPD-Kandidatin dieses Mal mitträgt. Die eigentliche SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf hatte Anfang August wegen Widerstands in Reihen der CDU/CSU auf eine
Kandidatur verzichtet.

Erste Wahl gescheitert

Die Wahl der Potsdamer Juraprofessorin Brosius-Gersdorf und zweier weiterer Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht war im Juli im Bundestag kurzfristig abgesetzt worden, weil der Widerstand in der Unionsfraktion gegen Brosius-Gersdorf zu groß geworden war. Die Fraktionsspitze konnte die dem Koalitionspartner SPD zugesagte Unterstützung nicht garantieren. Teile der Unionsfraktion lehnten die SPD-Kandidatin unter anderem wegen deren Haltung zu Abtreibungen ab.

Die beiden anderen Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht sind der von der Union aufgestellte Bundesarbeitsrichter Günter Spinner und die von der SPD nominierte Staatsrechtlerin Ann-Katrin Kaufhold. Im Bundestag ist für die Wahl eine Zweidrittelmehrheit nötig.

Neue Wahl im September geplant

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hatte Ende August angekündigt, die SPD habe einen neuen Vorschlag. Bevor der Name genannt werde, wolle man jedoch erst mit der Union, dann auch mit Grünen und Linken
sprechen. Er ging davon aus, dass die Richterinnen und Richter für Karlsruhe noch im September im Bundestag gewählt werden. Um die Zweidrittelmehrheit zu erreichen, wollen Union und SPD die Unterstützung von Grünen und Linken.

Vertrauenskrise in Koalition

Die gescheiterte Richter-Wahl hatte auch zu einer Vertrauenskrise in der schwarz-roten Koalition geführt. In der Kritik stand vor allem Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU). Führende Sozialdemokraten hatten deutlich gemacht, sie erwarteten mehr Verlässlichkeit und Loyalität von ihren Koalitionspartnern CDU und CSU. Miersch schrieb in einem Brief an seine Abgeordneten, die Union müsste sich nun zu den Spielregeln des Regierens bekennen. "Nur wenn Zusagen Bestand haben, sind tragfähige Kompromisse möglich. Nur dann können wir Vertrauen zurückgewinnen und politische Handlungsfähigkeit sichern."

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Statt Frauke Brosius-Gersdorf: . In: Legal Tribune Online, 10.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58121 (abgerufen am: 07.02.2026 )

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