Wie des BVerfG am Donnerstag mitteilte, war ein mehrfach wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung von Kindern verurteilter Straftäter mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Fortdauer seiner Sicherungsverwahrung erfolgreich. Die Karlsruher Richter hoben damit ein Urteil des OLG Köln auf, welches eine Freilassung des Mannes erst für Dezember vorsah.
Der immer noch als gefährlich geltende Mann war zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt fünf Jahren verurteilt worden und verbrachte anschließend mehr als zehn Jahre in Sicherungsverwahrung. Zum Zeitpunkt seiner Verurteilung galt für die Sicherungsverwahrung noch die Höchstfrist von zehn Jahren. Das Landgericht (LG) Arnsberg ordnete im Juni 2010 aber wegen zweier Gutachten an, dass der Sexualstraftäter weiter hinter Gittern bleiben müsse.
Diese Entscheidung hob das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Juni dann auf - weil das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Mai dieses Jahres die Sicherungsverwahrung in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt hatte, da die Regelungen gegen das Abstandsverbot und den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz verstießen. Davon seien jedoch "Altfälle" wie der vorliegende unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen: Täter, von denen weiterhin "eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten" ausgeht, dürfen weiter sicherungsverwahrt bleiben. Dies sah das OLG Hamm aber vorliegend als nicht gegeben an und ordnete die Freilassung des Mannes im Dezember an. Das durfte es aber nach Ansicht der obersten Verfassungsrichter wiederum nicht - der "Altfall" hätte eigentlich direkt freikommen müssen.
Der jetzt veröffentlichte Karlsruher Beschluss verlangt, dass das LG Arnsberg erneut über den Fall verhandelt. Es muss dabei auch nochmals prüfen, ob die psychische Störung bei dem Sexualstraftäter nicht gegebenenfalls doch eine weitere Sicherungsverwahrung nötig macht (Beschl. v. 15.09.2011, Az. 2 BvR 1516/11).
dpa/mbr/LTO-Redaktion
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Sicherungsverwahrung: . In: Legal Tribune Online, 06.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4478 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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