Die Justizminister von Bund und Ländern beraten am Donnerstag in Magdeburg über die Reform der Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher. Die Zeit drängt: Das BVerfG hatte geurteilt, dass die Sicherungsverwahrung bis 2013 neu zu regeln ist.
Zu den Streitpunkten auf der Konferenz in Magdeburg gehört unter anderem die Frage, nach welchen Delikten die Sicherungsverwahrung künftig überhaupt möglich sein soll. Grundsätzlich einig sind sich die Ressortchefs bei der von Karlsruhe geforderten klaren Unterscheidung der Sicherungsverwahrung von der Haftstrafe.
Bund und Länder haben bei der Reform insgesamt wenig Spielraum, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, dass die Gerichte die Sicherungsverwahrung komplett verwerfen. Denn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) machte in seinem Urteil vom Mai klare Vorgaben.
Die Unionsminister pochen darauf, die geplante Neuregelung auch auf Jugendliche und Heranwachsende zu erstrecken. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag): "In den Reformplänen der Bundesjustizministerin fehlt bisher eine Regelung für Jugendliche und Heranwachsende." Auch hochgefährliche junge Menschen müsse der Staat zum Schutz der Bevölkerung notfalls in Sicherungsverwahrung nehmen dürfen. "Es gibt in unserer Gesellschaft leider einige extrem verrohte junge Leute, darauf müssen wir als Gesetzgeber reagieren."
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Sicherungsverwahrung: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4364 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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