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Entschädigung für Sicherungsverwahrte: NRW-Justizministerium rechnet mit Klagen

24.04.2012

Das Düsseldorfer Justizministerium rechnet nach dem Schmerzensgeld-Urteil für ehemalige Sicherungsverwahrte auch in Nordrhein-Westfalen mit Klagen. "Wir haben möglicherweise auch in Nordrhein-Westfalen 30 bis 35 Fälle, die gegebenenfalls klagen könnten", sagte Ministeriumssprecher Detlef Feige am Dienstag in Düsseldorf. Man müsse nun abwarten, was komme.

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Das Landgericht Karlsruhe hatte am Dienstag vier ehemaligen Sicherungsverwahrten Schmerzensgeld vom Staat für zu lange Haftzeiten zugesprochen. Die zwischen 55 und 65 Jahre alten Kläger erhalten insgesamt 240 000 Euro Entschädigung. Zahlen muss laut Urteil das Land Baden-Württemberg, aber auch der Bund könnte für Entschädigungen in die Pflicht genommen werden.

Eine Aachener Anwältin kündigte zwei Klagen auf Schmerzensgeld "binnen eines Monats" vor dem Bundesverfassungsgericht an. Zwei Landgerichte in Nordrhein-Westfalen hätten Schadensersatzklagen der ehemaligen Sicherungsverwahrten auf mindestens 50.000 Euro pro Mandant abgewiesen, sagte Anwältin Maria Bürger-Frings.

Ihre Mandanten seien wegen Gewaltdelikten beziehungsweise mehrfacher Vergewaltigung zu Haftstrafen und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Bevor die damals maximal zehnjährige Sicherungsverwahrung abgelaufen sei, habe ein Gesetz 1998 in Deutschland die unbefristete Sicherungsverwahrung ermöglicht. Anstatt entlassen zu werden, blieb ein Mann weitere zehn Monate in Haft, der andere sechs Jahre. Die Entscheidung in Karlsruhe sei ein "positiver Aspekt", auch wenn die Gerichte in ihrer Entscheidung frei seien.

dpa/tko/LTO-Redaktion

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Entschädigung für Sicherungsverwahrte: . In: Legal Tribune Online, 24.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6066 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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