Druckversion
Samstag, 5.09.2026, 03:10 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/sg-muenchen-s9u49825-massage-arbeitsunfall-unfallversicherung
Fenster schließen
Artikel drucken
60583

SG München verneint Versicherungsschutz: Aus­rut­schen auf Mas­sa­geöl ist kein Arbeit­s­un­fall

04.08.2026

Eine Frau gießt Massageöl aus einem Gefäß in ihre Handfläche

Die betriebliche Gesundheitsförderung führt statt zu Entspannung zu einer Verletzung. Ein Arbeitsunfall liegt dennoch nicht vor, so das SG München. Foto: picture alliance / Stefanie Oberhauser / EXPA / picturedesk.com | Stefanie Oberhauser

Eine Mitarbeiterin stürzte auf dem Weg zu einer vom Arbeitgeber angebotenen Massage und verlangte die Anerkennung als Arbeitsunfall – ohne Erfolg. Massagen sind Privatsache, auch wenn sie gegen Nackenbeschwerden helfen, so das SG München.

Anzeige

Der Weg zum betrieblichen Massageangebot fällt nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht (SG) München entschieden (Urt. v. 22.07.2026, Az. S 9 U 498/25). Die Teilnahme an solchen Programmen gehöre zum persönlichen Lebensbereich und stehe nicht im Betriebsinteresse.

Geklagt hatte die Angestellte einer Münchner Unternehmensgruppe. Sie buchte über das betriebsinterne Portal ihres Arbeitgebers einen Termin für eine professionelle Schulter- und Nackenmassage. Das Angebot war Teil einer bezahlten Gesundheitsförderungsmaßnahme, an der Beschäftigte freiwillig während der Arbeitszeit teilnehmen konnten. Beim Betreten des Massageraums auf dem Betriebsgelände rutschte die Mitarbeiterin aus – auf Massageöl, das sich auf dem Boden befand. Sie erlitt unter anderem eine Kniegelenksprellung sowie einen Außenmeniskusriss. 

Sie beantragte daraufhin bei der zuständigen Verwaltungs-Berufsgenossenschaft die Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall. Die lehnte das jedoch ab, und der Fall landete vor Gericht, das nun der Berufsgenossenschaft recht gab.

Betriebliche Massage dient keinem Betriebsinteresse

Kern des Rechtsstreits ist die Definition des Arbeitsunfalls in § 8 Abs. 1 des Siebten Sozialgesetzbuchs (SGB VII). Nach Satz 2 sind Unfälle "zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen". Satz 1 verlangt zusätzlich, dass der Unfall "infolge" einer versicherten Tätigkeit eintritt. Dies verneinte das Gericht vorliegend. Zwischen der Arbeitstätigkeit und der Massage bestehe kein sachlicher Zusammenhang, so das SG. Selbst wenn die Massage der Prävention von arbeitsbedingten Nackenbeschwerden diene, gehöre sie grundsätzlich zum unversicherten, persönlichen Lebensbereich.

Auch die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber sowie die Freistellung während der Arbeitszeit änderten daran nichts. Der gesetzliche Versicherungsschutz könne nicht durch Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder durch die betriebliche Zeiterfassungspraxis ausgedehnt werden.

Schließlich lehnte das SG auch das Vorliegen eines Wegeunfalls nach § 8 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 SGB VII ab. Da schon die Massage eine eigenwirtschaftliche "Privatsache" sei, gelte das auch für den Weg dorthin – auch wenn dieser über das Betriebsgelände führe. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Berufung zum Bayerischen Landessozialgericht eingelegt werden.

sim/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

SG München verneint Versicherungsschutz: . In: Legal Tribune Online, 04.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60583 (abgerufen am: 05.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Sozialrecht
    • Arbeitsunfall
    • Sozialversicherung
    • Unfallversicherung
  • Gerichte
    • Sozialgericht München
Eine Person auf unebenem Terrain fasst sich an den Fuß. 31.08.2026
Dienstrecht

VG Aachen auf Klage eines Bundeswehr-Bediensteten:

Fuß­sch­merzen nach Zwölf-Kilo­meter-Marsch sind kein Dien­st­un­fall

Zwölf Kilometer Marsch, 15 Kilogramm Gepäck und anschließend Schmerzen im Fuß: Die stellen nach dem VG Aachen keinen Dienstunfall dar. Das Gericht sah die Ursache in einer bestehenden Vorschädigung.

Artikel lesen
Person misst ihren Blutzucker mit einem Blutzuckermessgerät. 26.08.2026
Arbeitsunfall

BSG zum Unfall auf dem Heimweg:

Zu weit gefahren und trotzdem ver­si­chert

Ein Postmitarbeiter fuhr wegen Unterzuckerung an der Abzweigung zu seinem Wohnhaus vorbei und verunglückte kurz darauf. Das BSG sieht darin trotzdem einen Wegeunfall: Der Mann sei nicht absichtlich vom Heimweg abgekommen.

Artikel lesen
Verkehrsunfall (Symbolbild) 25.08.2026
Arbeitsunfall

BSG zu Wegeunfällen:

Mann ver­gisst Schlüssel und ver­un­glückt bei Umweg

Was wird als Arbeitsunfall vom Unfallversicherungsschutz erfasst? Das BSG stellte nun klar, dass auch dann ein Wegeunfall vorliegen kann, wenn der Angestellte gar nicht auf dem Weg zur Arbeit ist, weil er einen Dienstschlüssel vergessen hat.

Artikel lesen
Eine Biene fliegt neben einem Fahrradweg, neben dem Blumenkübeln stehen. Im Hintergrund ist ein Fahrrad im Vorbeifahren zu sehen. 05.08.2026
Beamte

OVG NRW zum Beamtenrecht:

Bie­nen­stich auf dem Weg zur Arbeit kann Arbeit­s­un­fall sein

Wo endet das allgemeine Lebensrisiko und wo beginnt der beamtenrechtliche Dienstunfallschutz? Das OVG Nordrhein-Westfalen hat diese Frage für einen Beamten beantwortet, der auf dem Arbeitsweg mit dem Fahrrad von einer Biene gestochen wurde.

Artikel lesen
Sowjetische Kriegsgräberstätte in Lebus (Märkisch-Oderland) 25.03.2026
Berufskrankheit

Bundessozialgericht zu Belastungsstörung:

Trauma bei Lei­chen­um­bet­tern kann Wie-Berufs­krank­heit sein

Bei Leichenumbettern kann eine posttraumatische Belastungsstörung eine Wie-Berufskrankheit sein, so das Bundessozialgericht. Im konkreten Fall muss das LSG jetzt erneut entscheiden.

Artikel lesen
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 18.03.2026
Arzneimittel

Verfassungsbeschwerde unzulässig:

Kasse muss tod­kranken Mann nicht mit ille­galem Medi­ka­ment ver­sorgen

Eine seltene Muskelerkrankung bedeutet für einen Mann ziemlich sicher seinen frühen Tod. Ein nicht zugelassenes Arzneimittel muss ihm die Krankenkasse aber trotzdem nicht bezahlen, steht nach einer BVerfG-Entscheidung fest.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­nior / Mid-Le­vel As­so­cia­tes (m/w/d) | Kar­tell­recht | Düs­sel­dorf

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Düs­sel­dorf

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für En­er­gie­steu­ern, Emis­si­ons­han­del und...

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar / Dok­to­rand (m/w/d)

Becker Büttner Held, Er­furt

Logo von Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Rich­ter/Rich­te­rin (m/w/d) in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit des Lan­des...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Klinikum Region Hannover GmbH
Spe­zia­list*in Com­p­li­an­ce (m/w/d)

Klinikum Region Hannover GmbH, Han­no­ver

Logo von Stadt Troisdorf
Amts­lei­tung im Bür­ger­meis­ter- und Rats­büro, Pres­se­s­tel­le (Voll­ju­rist,...

Stadt Troisdorf, Trois­dorf

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ar­beits­recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt im Ar­beits­recht (m/w/d) – Stand­ort...

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von KIRKLAND & ELLIS
Restructuring Workshop 2026 - Kirkland & Ellis

23.10.2026, München

KI-gestütztes Kanzleimarketing–so gewinnen Sie über KI-Suchergebnisse von Google lukrative Mandate

07.09.2026

Logo von Noerr
Wiesn Special 2026

28.09.2026, München

Sozialrecht und Familienrecht: die familienrechtliche Praxis – Bürgergeld besser verstehen

07.09.2026

RVG 2026: Abrechnung in Verkehrssachen – Gebührenpotentiale nutzen!

07.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH