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SG Heilbronn zur Verletzung eines Wachmanns: Angriff aus Vergeltung kein Arbeitsunfall

16.04.2013

Ein Wachmann, der auf seinem Streifengang von der Besucherin einer nahe gelegenen Diskothek einen Faustschlag verpasst bekam, scheiterte mit seiner Klage auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls. Das SG Heilbronn verneinte mit am Dienstag bekannt gewordenen Urteil die Verwirklichung eines berufsspezifischen Risikos.

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Der 32-jährige Wachmann wurde im August 2011 bei einer Streife von einer alkoholisierten Frau angegriffen und erlitt dabei eine Unterkieferprellung. Das Amtsgericht Crailsheim verurteilte die Frau wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall jedoch ab: Die Personen hätten sich gekannt; zum Angriff auf den Wachmann sei es nur aufgrund einer persönlichen Feindschaft gekommen.

Mit seiner hiergegen gerichteten Klage machte der Mann geltend, sich den Angriff nicht erklären zu können. Er kenne die 24-jährige Frau gar nicht und bestreite deren Aussage, vor zehn Jahren vergeblich versucht zu haben, sie gewaltsam in sein Auto zu ziehen.

Das Sozialgericht (SG) Heilbronn wies die Klage dennoch ab: Es sei unerheblich, ob es seinerzeit tatsächlich zu dem von der Frau geschilderten Vorfall gekommen sei. Vielmehr sei entscheidend, dass sie dies gedacht und auf ihn losgegangen sei, um es ihm "heimzuzahlen". Sie hätte ihn demnach genauso gut bei einer privaten Begegnung (außerhalb seiner Arbeit) angreifen können. Ein berufsspezifisches Risiko habe sich gerade nicht verwirklicht (Urt. v. 18.02.2013, Az. S 5 U 1914/12, nicht rechtskräftig).

Auch das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg verneinte Ende letzten Jahres in einem Fall, in dem der Ex-Mann einer Berliner Blumenverkäuferin mit einem Kleintransporter in deren Stand gerast war, einen Arbeitsunfall, weil es die Beweggründe für die Amokfahrt dem persönlichen Bereich der Frau zurechnete.

 plö/LTO-Redaktion

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SG Heilbronn zur Verletzung eines Wachmanns: . In: Legal Tribune Online, 16.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8535 (abgerufen am: 12.03.2026 )

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