Weil er bei einem Autounfall betrunken und ohne Führerschein unterwegs war, ist ein 28-jähriger Koch mit seiner Rentenklage vor Gericht gescheitert. Mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil bestätigte das SG Gießen die Haltung der Rentenversicherung. Demnach könnten Leistungen ganz oder teilweise versagt werden, wenn ein Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen zur Erwerbsminderung geführt hätten.
Vor dem Unfall war der Mann bereits vom Amtsgericht (AG) Groß-Gerau wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Doch aus seinem Fehler wollte er offensichtlich nicht lernen und verursachte erneut einen Unfall in betrunkenem Zustand.
Seinen Beruf und auch andere Tätigkeiten kann der Mann wegen der Unfallfolgen seitdem nicht mehr ausüben. Deshalb beantragte er bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Minderung der Erwerbsfähigkeit bei einer Straftat
Die Rentenversicherung lehnte den Rentenantrag aber ab. Denn nach § 104 des sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI) zur gesetzlichen Rentenversicherung könne eine Rente ganz oder teilweise versagt werden, wenn jemand sich die für die Rentenleistung erforderliche gesundheitliche Beeinträchtigung bei einer Handlung zuzieht, die nach einem strafgerichtlichem Urteil ein Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen ist.
Dem folgte auch das Sozialgericht (SG) Gießen (Urt. v. 26.02.2014, Az. S 4 R 158/12). Zu dem Unfall wäre es nach Auffassung des Gerichts nicht gekommen, wenn der Mann nicht gefahren wäre. Außerdem habe er zum Zeitpunkt des Unfalls alkoholbedingt offensichtlich nicht mehr über die für das Autofahren notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse verfügt.
Deswegen könne ihm gemäß § 104 SGB VI die Rente versagt werden. Die Rentenversicherung habe mit ihrer Ablehnung auch keinen Ermessensfehler begangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
dpa/age/LTO-Redaktion
SG Gießen zu Rentenantrag wegen Erwerbsminderung: . In: Legal Tribune Online, 18.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11366 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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