Union trägt SPD-Vorschlag nicht mit: "Kon­se­qu­enter gegen Gefährder statt Grund­ge­setz­än­de­rung"

von Hasso Suliak

28.07.2026

Nach dem Attentat auf den CSD unternimmt die SPD einen neuen Anlauf, das Diskriminierungsverbot in Art. 3 GG um das Merkmal "sexuelle Identität" zu ergänzen. Die nötige Mehrheit im Bundestag ist jedoch unwahrscheinlich, die Union will nicht.

Ist es reine Symbolpolitik und bloßes Gut-Wetter-Machen bei der queeren Community oder ein ernstgemeinter Vorstoß? Jedenfalls will sich die SPD nach dem schrecklichen Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) am vergangenen Wochenende verstärkt für ein Diskriminierungsverbot wegen sexueller Identität im Grundgesetz (GG) einsetzen. 

Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete, kündigten die Parteivorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil sowie Generalsekretär Tim Klüssendorf an, eine Ergänzung des Verbots von Benachteiligung um das Merkmal sexuelle Identität "mit Nachdruck wieder auf die politische Tagesordnung" zu setzen. "Wir wollen den Schutz queerer Menschen politisch weiter stärken", so Bas, Klingbeil und Klüssendorf.

"Auf die politische Tagesordnung setzen"? Zustimmen müsste eine entsprechende Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten nur einem Gesetzentwurf, den die grüne Bundestagsfraktion im Oktober 2025 eingebracht hatte und der genau das vorsieht, was die SPD fordert: die Einfügung des Merkmals der sexuellen Identität in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (GG). 

Einen gleichlautenden Gesetzentwurf hatte auch der Bundesrat im September 2025 beschlossen. Begründung: Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ) würden in der Gesellschaft nach wie vor benachteiligt und angefeindet und seien gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt.

Bestritten wird die Notwendigkeit, den Katalog der Diskriminierungsverbote in Art. 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität zu ergänzen, seit jeher von der Union. Genauer: von der Bundestagsfraktion der Union. Mit Nachdruck für eine Art.-3-Ergänzung haben sich die CDU-Länderchefs von NRW, Schleswig-Holstein und Berlin ausgesprochen. Auf ihre Initiative kam sogar der 2025er-Beschluss der Länderkammer zustande. 

Unionsfraktion: "Kein Diskriminierungsschutz für Pädophile"

Gegen die geforderte GG-Änderung ist etwa der gelernte Richter und Rechtspolitiker Dr. Martin Plum (CDU). In der Bundestagsdebatte zum grünen Gesetzentwurf im Oktober 2025 vertrat er die Auffassung, dass eine GG-Ergänzung überflüssig sei. In Art. 1 GG ("Die Würde des Menschen ist unantastbar") werde ausdrücklich klargestellt, dass jeder Mensch wichtig sei und Achtung sowie Respekt verdiene. "Dieses Versprechen ist das Fundament unseres Zusammenlebens", so Plum. Der CDU-Mann verwies zudem darauf, dass Art. 2 GG die sexuelle Selbstbestimmung schütze und Art. 3. GG schon heute Diskriminierungen wegen der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität verbiete. Die geforderte Ergänzung ändere also nichts. "Sie wiederholt, was längst gilt", sagte der Unionsabgeordnete und sprach von "Symbolpolitik" seitens der Grünen.

Diese Position vertritt auch der Fraktionsvorsitzende der Union in spe, Thorsten Frei (CDU). Im Jahr 2023 hatte er noch gegenüber LTO der Ergänzung eine Absage erteilt und vor einer "Aufblähung" des GG gewarnt: Die Rechte von Schwulen, Lesben und Bisexuellen seien bereits heute "vollumfänglich grundgesetzlich – auch in Art. 3 GG – verbrieft". Mit einer GG-Änderung bestehe die Gefahr, "dass weitere Gruppen in den Katalog von Merkmalen des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG aufgenommen werden wollen", so Frei. Die "Präzision des Grundgesetzes" lebe von seiner Kürze und der damit verbundenen Prägnanz.

Rechtspolitiker Günter Krings (CDU) begründete die Ablehnung seinerzeit mit der Unbestimmtheit des Begriffs der sexuellen Identität und äußerte die Sorge, man würde damit dann auch Pädophile verfassungsrechtlich schützen: "Eine solche offene Formulierung lädt zu Auslegungsstreitigkeiten ein, die niemand will, und führt zu Schwierigkeiten, wenn wir sicherstellen wollen, dass sich nicht etwa auch Pädophile auf diese Bestimmung berufen, denn für diesen Personenkreis wollen wir ja alle gerade keinen Diskriminierungsschutz."

"GG gewährleistet Schutz aller Menschen"

An der ablehnenden Haltung in der Union hat sich nun auch nach dem Anschlag auf den CSD nichts geändert. Gegenüber LTO erklärte Krings am Dienstag: "Die aktuelle Debatte um eine Änderung des Art. 3 Abs. 3 GG nach dem Berliner CSD-Anschlag mag gut gemeint sein, sie muss auf die Menschen aber aktuell wie ein politisches Ablenkungsmanöver wirken, da sie in Wahrheit keinen echten Beitrag zur Bekämpfung von Gewalt und Terror gegen queere Menschen leistet. Das Grundgesetz gewährleistet bereits heute den Schutz aller Menschen. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie der Gleichheitssatz Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität wirksam schützen."

Statt jetzt "eine Debatte über eine rein symbolische Grundgesetzänderung" zu führen, plädiert Krings für ein "konsequenteres Vorgehen gegen Gefährder, eine bessere Nutzung der bestehenden Befugnisse unserer Sicherheitsbehörden, die Speicherung von IP-Adressen, mehr Möglichkeiten für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam sowie eine konsequente Abschiebung ausländischer Straftäter und islamistischer Gefährder". Außerdem sollten Heranwachsende, die schwerste Gewalt- und Terrortaten begehen, künftig grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Es ist eine Forderung, die von strafrechtlichen Experten nahezu einhellig abgelehnt wird.

Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl, erklärte gegenüber LTO, dass Grundgesetzänderungen nur dann erfolgen sollten, wenn ein konkreter verfassungsrechtlicher Mehrwert erkennbar sei. "Ein solcher Bedarf besteht angesichts des bereits bestehenden umfassenden Diskriminierungsschutzes nicht", so Hierl.

LSVD+ erhofft sich stärkere Rechtssicherheit 

Unterdessen betont die Antidiskriminierungsstelle des Bundes den Mehrwert einer GG-Änderung: "Die Aufnahme des Begriffs in Art. 3 würde gewährleisten, dass homo- und bisexuelle Menschen im selben Maß wie Angehörige anderer sozialer Gruppen vor Benachteiligung geschützt sind." In den Landesverfassungen von Berlin, Brandenburg, Bremen, dem Saarland und Thüringen ist dieser Schutz bereits umgesetzt.

Die Bürgerrechtsverband LSVD+, der die Interessen der queeren Community vertritt, erklärte gegenüber LTO, dass eine GG-Änderung zwar kein Allheilmittel sei. “Aber sie ist ein entscheidender Hebel, um strukturelle Benachteiligungen zu überwinden. Damit würde die Politik zeigen, dass sie die Anliegen und aktuellen Ängste der Community ernst nimmt.” Gleichberechtigung und grundlegende Menschenrechte dürften kein Verhandlungsgegenstand sein, sondern seien ein Grundpfeiler einer demokratischen und modernen Gesellschaft.

Unter anderem erhofft sich der Verband von einer GG-Änderung eine durch eine klare verfassungsrechtliche Absicherung gegen Diskriminierung in allen Lebensbereichen stärkere Rechtssicherheit  – von Arbeitsrecht über Wohnraumvergabe bis hin zu medizinischer Versorgung. "Gerichte könnten Diskriminierung in allen Lebensbereichen direkt am Grundgesetz messen", so Alexander Vogt vom LSVD+-Bundesvorstand.  

Hubig für GG-Änderung

Derweil machen nicht nur die SPD-Minister Klingbeil und Bas aus ihrer Sympathie für eine GG-Änderung keinen Hehl: "Ministerin Hubig unterstützt den Vorschlag, das Merkmal der sexuellen Identität in Art. 3 des Grundgesetzes aufzunehmen", heißt es auf LTO-Anfrage aus dem Bundesjustizministerium.

Während die SPD-Kabinettsmitglieder ihre Forderung lautstark nach Außen tragen, hält sich die Bundesregierung formal für unzuständig: "Es liegt in der Hand des parlamentarischen Gesetzgebers, zu entscheiden, ob der Vorschlag zur Ergänzung des besonderen Diskriminierungsschutzes des Artikels 3 Absatz 3 Satz 1 GG beschlossen werden soll", heißt es in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates. 

Zitiervorschlag

Union trägt SPD-Vorschlag nicht mit: . In: Legal Tribune Online, 28.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60533 (abgerufen am: 12.08.2026 )

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