Die Fallzahlen für Zuhälterei, Menschenhandel, Zwangsprostitution steigen in NRW seit Jahren, aber das Dunkelfeld bleibt groß. Warum den Daten laut LKA die Aussagekraft fehlt und was die Ermittlungsarbeit erschwert.
Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamts (LKA) NRW verzeichnet für das vergangene Jahr 175 abgeschlossene Verfahren wegen sexueller Ausbeutung in dem Bundesland und damit einen Anstieg von rund 23 Prozent im Vergleich zu 2023. Ein neuer Höchststand. Weil das Dunkelfeld so hoch sei, könne man daraus aber keine harten Rückschlüsse ziehen, so das LKA.
Das am Dienstag in Düsseldorf veröffentlichte "Lagebild Menschenhandel und Ausbeutung" dokumentiert, dass die Zahl der abgeschlossenen Verfahren im Bereich sexueller Ausbeutung 2024 in NRW so hoch war wie noch nie seit 2015. Bereits im letzten Lagebild 2023 war die Zahl auf einem Rekordniveau - mit damals 142 Verfahren. In den meisten aktuellen Fällen (39) ging es um Zuhälterei. 37 Verfahren drehten sich um Menschenhandel, 36 um Zwangsprostitution. Weitere Delikte in der Statistik sind Ausbeutung von Prostituierten oder Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung.
Opfer sind häufig eingeschüchtert oder traumatisiert
Das hohe Dunkelfeld aber erschwert laut LKA nicht nur die Erfassung und Auswertung, sondern auch die Ermittlungsarbeit. "Die Ermittlungserfolge im Deliktsfeld Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung basieren maßgeblich auf der Aussage- und der Anzeigebereitschaft der Opfer. Ohne die Mitwirkung der Opfer ist eine erfolgreiche Verfolgung des Menschenhandels nur eingeschränkt möglich. Die Opfer sind häufig traumatisiert sowie eingeschüchtert und daher nicht zu einer Kooperation mit der Polizei fähig."
Das gelte gerade auch für minderjährige Opfer sexueller Ausbeutung. Bei diesen Verfahren gab es 2024 einen Anstieg von 38 auf 53 Fälle im Vergleich zum Vorjahr. "Aus der vorliegenden Entwicklung kann deswegen und aufgrund der geringen Zahlenbasis kein valider Trend abgeleitet werden", so das LKA.
dpa/jh/LTO-Redaktion
Sexuelle Ausbeutung: . In: Legal Tribune Online, 16.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58875 (abgerufen am: 12.01.2026 )
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