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Teure Sex-Beichte: Zweimal Schadensersatz für falsches Foto

27.06.2013

Frust statt Lust

© drubig-photo - Fotolia.com

Ein Magazin publizierte Erzählungen von 16 Frauen über den schlechtesten Sex ihres Lebens, verwandte bei einer davon aber ein falsches Foto. Nachdem der Fehler offenbar wurde, stellte dasselbe Magazin den Beitrag nebst Bild auch noch online. Über die Schadensersatzklage der zu Unrecht Porträtierten hatte am Mittwoch das LG München I zu entscheiden.

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Beim Frauenmagazin Joy dürfte von der namensgebenden Emotion derzeit wenig zu spüren sein. Zu peinlich der Fehltritt, der den Kollegen dort unterlaufen ist. Dabei fing alles ganz harmlos an. Wie die SZ berichtet, plante das Magazin einen Beitrag, in dem Frauen vom schlechtesten Sex ihres Lebens berichten konnten – inklusive eines Fotos der Beichtenden. Was die Redakteure kaum wissen konnten: Eines der Bilder stammte gar nicht von der sexuell gebeutelten Autorin, sondern war von dieser ungefragt aus einem fremden Facebook-Profil "entliehen" worden.

Der Schwindel kam erst ans Licht, als die abgebildete Dame von mehreren Freunden angerufen wurde, die ihr Foto in dem Artikel erkannt hatten. Mit verständlicher Entrüstung wandte sie sich an das Magazin, welches Unterlassung zusicherte und zudem ein Schmerzensgeld in Höhe von 17.500 Euro zahlte.

Vom Irrtum zum ganz großen Patzer

Doch damit war die Geschichte keineswegs zu Ende. Aus unerfindlichen Gründen tauchten die Sex-Beichten nach Aufklärung des Sachverhalts erneut auf, diesmal auf der Internet-Seite der Joy, und wiederum mit dem falschen Foto. Diesmal zog die Geschädigte laut SZ vor Gericht, forderte eine Vertragsstrafe aus der Unterlassungserklärung sowie Schmerzensgeld von wenigstens 20.000 Euro. Der Verlag hatte sich zur Zahlung von maximal 6.000 Euro bereiterklärt.

Das Landgericht (LG) München I gab der Klage am Mittwoch in Höhe von 15.000 Euro statt. "Das Internet hat ein langes Gedächtnis und die Klägerin ist auf dem Bild zweifellos wiedererkennbar", hatte der Vorsitzende in der Verhandlung geäußert. Der Beklagtenanwalt hatte argumentiert, dass es kaum möglich sei, das Internet gezielt nach dem Bild einer Person zu durchsuchen, wenn dieses nicht mit deren Namen verknüpft sei.

Die Autorin der Sex-Beichte und Lieferantin des Fotos der Geschädigten wird in Zukunft wohl noch ganz andere Geständnisse abzulegen haben: Sowohl der geschädigte Verlag als auch die fälschlich abgebildete Frau haben in Norddeutschland Klage gegen sie eingereicht.

cvl/LTO-Redaktion

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Teure Sex-Beichte: . In: Legal Tribune Online, 27.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9030 (abgerufen am: 20.04.2026 )

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