Der Berliner Senat befasste sich am Dienstag mit dem Gesetzentwurf zur Mietenbegrenzung. Mit dem Inkrafttreten ist bis spätestens März zu rechnen. Kritiker halten das Vorhaben für verfassungswidrig.
In seiner Sitzung am Dienstag befasste sich der Berliner Senat mit dem Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung. Er beschloss, das Gesetz an das Abgeordnetenhaus weiterzuleiten.
Rund 1,5 Millionen Berliner Mietwohnungen wird das umstrittene Mietengesetz betreffen. Die Mieten werden öffentlich-rechtlich begrenzt, indem ein Mietenstopp für fünf Jahre eingeführt wird. Maßgeblich ist die Miete vom 18. Juni 2019. Außerdem sollen Obergrenzen für Neuvermietungen festgelegt und in bestimmten Fällen Mietsenkungen ermöglicht werden. Das Vorhaben wurde jetzt vom Senat an das Abgeordnetenhaus weitergeleitet. Dort wird der Entwurf, der auf einen Vorschlag der SPD Anfang des Jahres zurückgeht, nun in den kommenden Monaten diskutiert. Er soll dann im Januar oder Februar 2020 endgültig beschlossen werden und bis spätestens März 2020 in Kraft treten.
Opposition und Wirtschaft sind seit Monaten gegen den Mietendeckel. Sie warnen davor, dass als Folge des Gesetzes wichtige Investitionen in Wohnungsneubau und Modernisierung nicht mehr getätigt würden. Daneben sind zahlreiche Kritiker überzeugt, dass das Gesetz verfassungswidrig ist. So erklärte Georg Eisenreich, Bayerns Staatsminister der Justiz, man könne die Problematik immer weiter steigender Mietpreise nicht durch Landesrecht lösen - weder in Bayern noch in Berlin. Dies sei "keine Frage des politischen Willens, sondern der gesetzlichen Kompetenzen."
Anders sieht das zumindest teilweise der Staatsrechtler Professor Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, wie er LTO im Interview erklärte. Er hegt zwar bezüglich der Mietobergrenze mangels Gesetzgebungskompetenz der Länder ebenfalls Bedenken hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit, hält aber den Mietendeckel aber erst einmal für verfassungskonform, solange das Bundesland die gewonnene Zeit nutze, das Problem auch anderweitig politisch anzugehen.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Berliner Senat beschließt Mietendeckel endgültig: . In: Legal Tribune Online, 26.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38903 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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