Druckversion
Dienstag, 19.05.2026, 14:41 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/selbstbestimmungsgesetz-tritt-in-kraft
Fenster schließen
Artikel drucken
55769

Das Transsexuellengesetz ist Geschichte: Selbst­be­stim­mungs­ge­setz tritt in Kraft

01.11.2024

Eine Person mit einem Fächer und Transgender-Flagge feiert die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes vor dem Bundestag.

Seit 1.November gilt das neue Selbstbestimmungsgesetz. Menschen können ihren Geschlechtseintrag und Vornamen künftig leichter ändern lassen. picture alliance/dpa | Jörg Carstensen

Schluss mit hohen Hürden und teuren Prozessen: Geschlechtseinträge und Vornamen können mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz einfacher geändert werden. Doch freie Wahl bei Vornamen besteht nicht.

Anzeige

Mit dem am Freitag in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz können Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen einfacher ändern lassen. Dafür braucht es nur noch eine Erklärung beim Standesamt. 

Im Fokus stehen laut Familienministerium drei Gruppen: Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Transgeschlechtliche Menschen - auch als Transmenschen oder Transpersonen bekannt - identifizieren sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Viele von ihnen leben mit dem Gefühl, im "falschen Körper" zu sein.

Etwas anders ist es bei intergeschlechtlichen Personen: Sie haben angeborene körperliche Merkmale, die sich nicht eindeutig als männlich oder weiblich einordnen lassen. Das kann neben den Geschlechtsmerkmalen auch den Chromosomensatz oder die Hormonproduktion betreffen. Als nicht-binär bezeichnet man Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen.

"Beseitigung staatlichen Unrechts"

Vor dem Selbstbestimmungsgesetz galt das Transsexuellengesetz, das 1981 in Kraft getreten war. Betroffene mussten eine langwierige und kostspielige Prozedur mit Gutachten und Gerichtsbeschluss über sich ergehen lassen, wenn sie ihren Geschlechtseintrag samt Vornamen ändern lassen wollten. Bis 2011 mussten sich transgeschlechtliche Menschen dafür sogar noch sterilisieren lassen. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz werde "staatliches Unrecht" beseitigt, heißt es im Gesetzestext. 

Wer seinen Geschlechtseintrag ändern lassen will, muss dies drei Monate im Voraus anmelden. Der frühestmögliche Termin für die Anmeldung von Änderungen war der 1. August dieses Jahres. Die dreimonatige Wartefrist dient dem Familienministerium zufolge auch als Bedenkzeit für die Person. Und: Der Geschlechts- und Vornamenseintrag kann frühestens nach zwölf Monaten erneut geändert werden.Nach Ablauf der drei Monate kann bei einem Termin im Standesamt der neue Geschlechtseintrag im Personenstandsregister geändert werden. Zur Wahl stehen männlich, weiblich, divers oder auch der Verzicht auf einen Geschlechtseintrag. Dafür ist weder eine gerichtliche Entscheidung noch ein ärztliches Attest nötig. Für Eingriffe wie geschlechtsangleichende Maßnahmen trifft das Gesetz keine Regelungen. Da der 1. November in einigen Bundesländern ein Feiertag ist und darauf ein Wochenende folgt, verschiebt sich das Startdatum für die ersten Termine in manchen Standesämtern.

Vorname muss zum Geschlecht passen

Wichtig ist: Der Vorname muss zum neuen Eintrag passen. Das heißt, dass er dem Geschlechtseintrag entsprechen muss. Wer also beispielsweise den Eintrag "männlich" wählt, kann als Namen nicht Bettina oder Julia eintragen lassen. Eine separate Änderung des Vornamens ohne Änderung des Geschlechtseintrags ist auf Basis des Selbstbestimmungsgesetzes nicht möglich. Bei der Angabe "divers" oder dem Verzicht auf einen Eintrag besteht eine freiere Wahl. 

Sobald der Geschlechtseintrag und Vorname geändert wurde, sind Personalausweis und Reisepass ungültig. Zumindest der Personalausweis muss daher unverzüglich neu beantragt werden. Gleiches gilt für einen Reisepass, sofern er benötigt wird. In diesem ist neben dem neuen Vornamen auch ein Geschlechtseintrag zu finden, wer nicht als männlich oder weiblich gemeldet ist, erhält an dieser Stelle ein "X".

4.000 Anträge pro Jahr erwartet

Aktuell werde von rund 4.000 Anträgen pro Jahr ausgegangen, schreibt das Familienministerium. Anfangs könnten die Zahlen höher ausfallen, da viele Menschen auf das Inkrafttreten des Gesetzes gewartet hätten. Generell fehle es an verlässlichen Erhebungen. Die letzten verfügbaren Daten dazu stammen aus dem Jahr 2021, in dem es laut Bundesjustizamt 3232 Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags gab. 

Minderjährige unter 14 Jahren dürfen den Antrag nicht selbst stellen. Auf Wunsch des Kindes können das die Eltern oder andere Sorgeberechtigte übernehmen. Minderjährige, die älter als 14 sind, dürfen den Antrag selbst stellen. Allerdings brauchen sie ein Einverständnis der Eltern oder Sorgeberechtigten. Minderjährige ab 14 Jahren müssen zudem erklären, dass sie sich umfassend informiert haben. Nach Angaben des Ministeriums besteht keine Beratungspflicht, es muss auch kein Schein vorgelegt werden. Sollten die Eltern oder Sorgeberechtigten ihr Einverständnis nicht erteilen, kann ein Familiengericht eingeschaltet werden. Das soll dann im Interesse des Kindeswohls entscheiden.

"Offenbarungsverbot" schützt vor unfreiwilligen Outing

Ein Passus zum sogenannten Offenbarungsverbot soll Menschen mit einem geänderten Geschlechtseintrag vor einem unfreiwilligen Outing schützen. Dritte dürfen demnach nicht ohne Erlaubnis die frühere Identität oder den früheren Namen verbreiten.

Für enge Angehörige gibt es Sonderregeln. Nur in offiziellem Schriftverkehr etwa mit Ämtern müssen diese sich zwingend auf den geänderten Namen und Geschlechtseintrag beziehen. Für sie gilt die Vorgabe des Offenbarungsverbots ansonsten nicht - es sei denn, sie handeln "in Schädigungsabsicht", wie es im Gesetz heißt. Dann droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Eltern dürfen im privaten Rahmen beispielsweise den früheren Namen ihres Kindes erwähnen - ohne dass sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Auch bei besonderen Gründen eines öffentlichen oder rechtlichen Interesses gibt es Ausnahmen vom Offenbarungsverbot. 

Probleme in der Frauensauna?

Immer wieder gab es Kritik am Selbstbestimmungsgesetz. Dabei ging es auch um die Frage, ob sich Gefahren für Frauen ergeben könnten, wenn Menschen ihren Geschlechtseintrag auf "weiblich" ändern und somit etwa Zutritt zu Frauensaunen erhalten könnten. Dem setzte die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, bereits im vergangenen Jahr entgegen: "Wir haben in Deutschland überwiegend gemischtgeschlechtliche Saunen. Kein Mann muss seinen Geschlechtseintrag ändern lassen, um in Deutschland eine nackte Frau zu sehen."

Im Gesetz heißt es, dass das private Hausrecht unberührt bleibe. Das bedeutet, dass der Inhaber das Recht hat, darüber zu bestimmen, wer beispielsweise seine Wohnung oder Geschäftsräume betritt. Das ebenfalls unberührte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt jedoch transgeschlechtliche Personen vor Diskriminierung aufgrund ihrer Geschlechtsidentität, was bedeutet, dass sie nicht aufgrund ihres Geschlechts abgelehnt werden dürfen.

Anzeige

Buschmann: "Es geht um Achtung und Würde"

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) hatte das Gesetz im Bundestag seinerzeit verteidigt: "Rechtspolitik muss Grundrechte ernst nehmen: gerade auch dann, wenn die Zeiten schwierig sind. Deshalb ist und bleibt das Selbstbestimmungsgesetz richtig." Ein liberaler Staat müsse respektieren, wenn transgeschlechtliche Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern wollen. Die Absicht des Selbstbestimmungsgesetzes ist damit nach Buschmann klar: "Es geht um die Achtung und die Würde der Person - nicht um Identitätspolitik oder Zeitgeist."

Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus (Grüne) sprach am Freitag von einem ganz besonderen Tag für alle transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen. "Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird die einfache Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen jetzt endlich Realität." Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), sagte: "Deutschland reiht sich damit ein in die Gruppe der Länder weltweit, die Menschen eine Korrektur ihres Geschlechtseintrags und Vornamens ermöglichen, ohne sie zu pathologisieren." Ähnliche Regelungen gebe es bereits in 16 Staaten, etwa in Argentinien, Neuseeland, Irland und der Schweiz. 

hs/dpa/LTO-Redaktion
 

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Das Transsexuellengesetz ist Geschichte: . In: Legal Tribune Online, 01.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55769 (abgerufen am: 19.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Diskriminierung
    • trans
    • Transsexuelle
Marla Svenja Liebich wird im Landgericht in Pilsen in Handschellen zur Verhandlung geführt 18.05.2026
Auslieferung

Gericht verhandelt über Auslieferung von Marla Svenja Liebich:

"Das kann ich nicht, weil ich im Gefängnis getötet würde"

Vor einem tschechischen Gericht kämpft Neonazi Marla Svenja Liebich gegen die Auslieferung nach Deutschland – angeblich, weil er dort in ein Männergefängnis untergebracht würde, wo er in Gefahr wäre. Das Gericht vertagt die Entscheidung.

Artikel lesen
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung Berlin 18.05.2026
AGG

Der Fall Vera Egenberger zum dritten Mal vor dem BAG:

Durfte Kirche Bewer­berin igno­rieren, weil sie nicht christ­lich ist?

EuGH, BVerfG und nun zum dritten Mal vor dem BAG: Vera Egenberger wurde nicht zum Bewerbungsgespräch bei der Diakonie eingeladen, weil sie nicht in der Kirche ist. Ist das Diskriminierung? Was das Erfurter Gericht beachten muss.

Artikel lesen
Mehrere ältere Frauen und Männer nehmen an einer Wassergymnastik in einer Rehaklinik in Bad Waldliesborn teil. 15.05.2026
Diskriminierung

Nichtbinäre Person siegt vor Gericht:

Ent­schä­d­i­gung, weil sie nicht "oben ohne" in die The­rapie durfte

Eine Reha-Klinik untersagte einer nichtbinären Person die Teilnahme an einer Wassertherapie ohne Bedeckung ihrer Brüste. Das AG Brandenburg an der Havel sieht darin eine entschädigungspflichtige Diskriminierung.

Artikel lesen
Bill Kaulitz von der Band Tokio Hotel tritt beim 20 Jahre "Durch den Monsun" Konzert in der Berliner Wuhlheide auf. 08.05.2026
Persönlichkeitsrecht

Widerspruch bereits eingelegt:

Bill Kau­litz gewinnt gegen AfD-Poli­tiker

AfD-Politiker Julian Adrat muss es unterlassen, eine homophobe Äußerung über Bill Kaulitz zu verbreiten. Das hat das LG Hamburg entschieden, doch Adrat hat nun Widerspruch eingelegt.

Artikel lesen
Renate S. bedient in ihrer Wohnung einen Braille-Drucker 07.05.2026
Diskriminierung

BGH verhandelt zur Geltung des AGG im Gesundheitswesen:

Rehak­linik nahm blinde Pati­entin nicht auf

Nach einer Knie-OP musste eine blinde Frau eine Reha absolvieren, doch die Klinik verweigerte ihr die Aufnahme. Der BGH muss klären, ob das AGG für medizinische Behandlungsverträge gilt. Er will seine Entscheidung am 21. Mai verkünden.

Artikel lesen
Wappen und Schriftzug der Polizei NRW in Nahaufnahme (Symbolbild) 06.05.2026
Dienstrecht

OVG zu Änderung des Geschlechtseintrags:

Poli­zistin durfte von Beför­de­rung aus­ge­sch­lossen werden

Ein Düsseldorfer Kommissar machte sich zur Kommissarin. Geschah das nur, um Beförderungschancen zu steigern? Das OVG NRW sieht dafür Anhaltspunkte – ebenso wie für einen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Schon das VG sah es so.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ban­king & Fi­nan­ce

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ber­lin

Logo von orka Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (m/w/d/*) im Be­reich En­er­gie­recht am Stand­ort Ber­lin

orka Partnerschaft mbB, Ber­lin

Logo von Thomson Reuters
Se­nior Spe­cia­list Le­gal Edi­tor, Cor­po­ra­te Law and Practi­ce

Thomson Reuters, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH
Le­gal Coun­sel / Ju­rist (m/w/d) – Ar­chi­tek­ten-, Bau-, Ver­trags- und...

RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH, Düs­sel­dorf

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Ban­king & Fi­nan­ce

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) pri­va­tes Bau­recht/Ver­ga­be­recht

Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von eagle lsp
Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

19.05.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Exportkreditgarantien des Bundes

20.05.2026

Logo von Fieldfisher
Umsetzung der AIFMD II durch das Fondsrisikobegrenzungsgesetz

19.05.2026

Ausgewählte materiellrechtl. und prozessuale Probleme des kennzeichenrechtl. Verletzungsprozesses

19.05.2026

Die Familienstiftung als Holding für das Familienvermögen (19.05.2026)

19.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH