Ein SEK demoliert mit Sprengladungen ein Haus, um einen Goldhändler festzunehmen. Der befand sich aber mit Wissen der Staatsanwaltschaft im Ausland. Nun hat der Fall ein Nachspiel vor Gericht.
Nach einem brachialen Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) vor eineinhalb Jahren in Wuppertal hat die Familie eines Goldhändlers das Land Nordrhein-Westfalen auf mehr als 200.000 Euro verklagt. Sie fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld. Als Anspruchsgrundlage könnte hier § 67 Polizeigesetz NRW (PolG NRW) in Verbindung mit § 39 I b) Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) in Betracht kommen.
Denn: Die Polizei hatte das Gebäude im Juni 2023 gestürmt. Es kam zu Detonationen, die Spezialkräfte verschafften sich an vier Stellen gleichzeitig mit Sprengladungen Zutritt. Außerdem gab es Schüsse in die Luft, viel ging kaputt. Die Ehefrau des Goldhändlers wurde bei dem Einsatz durch Splitter verletzt und erlitt einen Schock. All das geschah, obwohl sich der gesuchte Mann auf einer von der Staatsanwaltschaft genehmigten Auslandsreise befand.
Anwalt: Schaden hätte vermieden werden können
"Das hätte man alles vermeiden können, wenn man sich mal schlau gemacht hätte. Stattdessen kommen die mit Sprengladungen und dieser übertriebenen Rambo-Nummer, für die jetzt der Steuerzahler aufkommen muss", hatte der Rechtsanwalt des Mannes, Carsten Rebber, schon damals gesagt. Der Zivilprozess um den Einsatz beginnt am 7. März am Wuppertaler Landgericht, wie eine Gerichtssprecherin sagte.
Das NRW-Innenministerium räumte später ein, dass dem Vorfall ein "Büroversehen" zugrunde lag - die genehmigte Auslandsreise war nicht im Polizeicomputer vermerkt.
Die Polizei war auf Bitte von Europol wegen des Verdachts des Goldschmuggels vorstellig geworden, die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Steuerhinterziehung gegen den Mann. Die Staatsanwaltschaft sah durch den Einsatz ihre eigenen Ermittlungen gefährdet: "Wir sind gespannt und müssen jetzt abwarten, ob er wiederkommt." Die Befürchtungen haben sich offenbar bestätigt: Der Gesuchte sei immer noch in der Türkei, sagt sein Anwalt.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Goldhändler-Familie fordert 200.000 Euro vom Land NRW: . In: Legal Tribune Online, 26.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56675 (abgerufen am: 19.04.2025 )
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