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Innenministerium gegen Alleingang: See­hofer stoppt Berlin bei der Auf­nahme von Flücht­lingen

30.07.2020

Griechische Flagge vor Stacheldraht

(c) stock.adobe.com - cunaplus

Das Land Berlin möchte bis zu 300 Migranten von den griechischen Inseln aufnehmen. Doch Innenminister Seehofer verweigert seine Zustimmung. Der Senat reagiert empört.

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Das Land Berlin muss seinen Plan aufgeben, bis zu 300 Migranten aus überfüllten griechischen Lagern im Zuge eines eigenen Landesprogramms aufzunehmen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erteilte nicht die notwendige Zustimmung für das vom Senat beschlossene Programm. Er beharrt bei der Aufnahme von Migranten auf europäischen Lösungen. "Für nationale Alleingänge stehe ich nicht zur Verfügung", erklärte der CSU-Politiker am Donnerstag in Berlin. Zuvor hatten Vertreter der Berliner Landesregierung mit Ärger darauf reagiert, dass Seehofer seine Genehmigung für ein eigenes Landesaufnahmeprogramm für bis zu 300 Flüchtlinge verweigerte.

"Kein Land der Welt kann die Migration allein bewältigen", betonte Seehofer. "Umso wichtiger ist es, dass wir bei der europäischen Asylpolitik endlich sichtbar vorankommen. Wir sind auf einem guten Weg und ich bin nicht bereit, das jetzt zu gefährden." Es sei unverzichtbar, dass Europa gemeinsam vorgehe.

Deutschland selbst will inklusive Angehörigen insgesamt 928 Menschen aus Griechenland aufnehmen, von denen ein Teil bereits eingereist ist. Die Migranten müssen hier aber noch ein Asylverfahren absolvieren. Die besondere Aufnahmebereitschaft der Länder Berlin und Thüringen sei bei der Verteilung der Migranten innerhalb Deutschlands berücksichtigt worden, so das Innenministerium. Berlin werde in diesem Rahmen 150 Menschen aus Griechenland aufnehmen.

Regierender Bürgermeister spricht von "politischem Skandal"

Seehofer hatte seine Position in einem Brief an Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) dargelegt. Der Regierende Bürgermeister der Hauptstadt, Michael Müller (SPD), reagierte empört darauf. "Das macht uns im Senat alle sehr wütend", sagte Müller am Donnerstag dem Sender RBB. Er sprach von einem "politischen Skandal". Skeptisch äußerte er sich zu den Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Bund. Die mitregierenden Grünen und Linken hatten diesen Weg ins Spiel gebracht.

Seehofer schrieb, die Voraussetzungen für eine Aufnahme nach § 23 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), auf den sich Berlin stützt, seien nicht erfüllt. In dem Paragrafen geht es um die Aufnahme von Menschen etwa "aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen". Zwischen dem Bund und manchen Ländern gibt es seit längerem Diskussionen, ob eine humanitäre Aufnahme auch auf einer anderen Rechtsgrundlage möglich wäre.

Das Innenministerium verwies auch auf bestehende "europäische Lösungen". Es gebe eine Übereinkunft auf europäischer Ebene, ungefähr 1600 Minderjährige von den griechischen Inseln aufzunehmen, an der sich auch Deutschland beteiligt. Seehofer argumentiert, § 23 AufenthG sehe die Aufnahme von Menschen vor, bei denen der Bedarf auf humanitären Schutz schon vor der Einreise festgestellt wurde. Die Aufnahme von Migranten von den griechischen Inseln sehe aber vor, dass die Betroffenen noch ein Asylverfahren durchlaufen müssen.

Berlin sei weiter bereit, bis zu 300 besonders schutzbedürftige Geflüchtete aus Griechenland aufzunehmen, um diesen oft schwer traumatisierten Menschen zu helfen, sagte ein Sprecher der Senatsverwaltung. Das könne etwa über ein laufendes Bundesprogramm geschehen. Bis Ende August sollen im Rahmen dieses Programms 928 Flüchtlinge aus Griechenland nach Deutschland kommen - teils kranke Kinder und Jugendliche mit Familienmitgliedern.

Die Hauptstadt nimmt nach bisherigem Stand 142 davon auf und damit deutlich mehr als nach dem üblichen Länder-Verteilungsschlüssel. Die ersten sieben Geflüchteten - eine syrische Familie - kamen am vergangenen Freitag in Berlin an. Die Berliner Regierung aus SPD, Linkspartei und Grünen setzt sich seit längerem für die Aufnahme von Menschen aus griechischen Lagern ein, in denen wegen Überfüllung und schlechter Hygiene teilweise unhaltbare Zustände herrschen. 

dpa/vbr/LTO-Redaktion 

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Innenministerium gegen Alleingang: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42366 (abgerufen am: 13.06.2026 )

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