Die wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr Verurteilten versuchen weiterhin, die Nennung ihrer Namen durch die Medien auch Jahre nach der Tat und nach Verbüßung ihrer Haftstrafen zu verhindern.
Zuletzt im Februar dieses Jahres hatte der BGH eine Nennung der Namen der Verurteilten, die ihre Haftstrafen verbüßt haben, auch Jahre nach der Tat als gerechtfertigt angesehen.
Konkret erklärte der VI. Zivilsenat es für zulässig, dass SPIEGEL ONLINE ein Dossier zum kostenpflichtigen Abruf bereit hielt, in dem alte Wort- und Bildberichterstattungen über die Straftat zusammengefasst sind. Die Öffentlichkeit habe ein anerkennenswertes Interesse daran, auch vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren, zumal es sich bei dem Sedlmayr-Mord um einen der spektakulärsten der Kriminalgeschichte handele (Urteile vom 09.02.2010, VI ZR 243/08, VI ZR 244/08).
Eine Gerichtssprecherin teilte nun am Dienstag mit, dass die Verurteilten das Bundesverfassungsgericht angerufen haben. Sie wehren sich seit Jahren gegen die Nennung ihrer Namen.
Quelle: dpa
Sedlmayr-Mord: . In: Legal Tribune Online, 23.04.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/424 (abgerufen am: 15.10.2024 )
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