Geldauflage im Fall Edathy: Jugend- und Kinderfeuerwehrverband bekommt 5.000 Euro

10.03.2015

Das Strafverfahren gegen Sebastian Edathy neigt sich seinem endgültigen Ende entgegen: Mit dem niedersächsischen Jugend- und Kinderfeuerwehrverband hat das Gericht nun eine Einrichtung gefunden, die bereit ist, die von Edathy zur Einstellung des Verfahrens gezahlte Summe von 5.000 Euro auch anzunehmen.

Als Empfänger der Zahlung hatte das Gericht zunächst den Kinderschutzbund vorgesehen, der die Annahme jedoch verweigert hatte. Die Organisation hatte die Ablehnung mit der fehlenden Reue Edathys begründet: Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass es möglich sei, sich von Vergehen gegen Kinder freikaufen zu können.

Nun erhält der niedersächsische Jugend- und Kinderfeuerwehrverband die Geldauflage von 5.000 Euro aus dem Strafprozess gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy. Der Verband will das Geld annehmen. "Mit der uns nun zugewiesenen Geldauflage werden wir unser Präventionskonzept insbesondere im Bereich Kindeswohlgefährdung ausbauen und so weiterhin als Jugendverband unseren Schutzauftrag gegen einen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen konsequent erfüllen", teilte der Verband am Dienstag auf seiner Internetseite mit.

Erst wenn Edathy bezahlt hat, ist das Verfahren offiziell beendet. Er hatte im Gericht aber bereits angekündigt, das Geld in einer Summe überweisen zu wollen. Dazu hat er nun einen Monat Zeit.

Empfänger führt Projekte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

"Die Kammer hat entschieden, dass der Verband das Geld erhalten soll, weil er sich bislang mehrfach vergeblich um eine Zuwendung bemüht hat", sagte Gerichtssprecherin Katharina Krützfeld. Nach Auffassung des Gerichts führe der Verband "sinnvolle und förderungswürdige Projekte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen" durch. Nach eigenen Angaben hat der Verband unter anderem eine sogenannte "Notfall-Card" entwickelt, auf der Handlungsschritte im Verdachtsfall eines Kindesmissbrauchs sowie entsprechende Anlaufstellen genannt werden.

Das Landgericht hatte den Prozess gegen Edathy vergangene Woche gegen Zahlung der Geldauflage von 5.000 Euro eingestellt. Der Entscheidung war eine geständige Einlassung Edathys im Gerichtssaal vorausgegangen, in der er zugegeben hatte, die in der Anklageschrift genannten Fotos und Videos mit nackten Jungen besessen zu haben. Im Anschluss an das Verfahren hatte Edathy jedoch auf seiner Facebook-Seite erklärt, er habe kein Geständnis abgelegt.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Geldauflage im Fall Edathy: . In: Legal Tribune Online, 10.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14899 (abgerufen am: 09.12.2024 )

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