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22080

Bundesrat billigt Bundestagsbeschluss: Cannabis für Schwer­kranke kann kommen

13.02.2017

Cannabis-Pflanze

© EpicStockMedia - Fotolia.com

Schwerkranke Patienten erhalten künftig auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung Arzneimittel, die aus Cannabis-Blüten und –Extrakten hergestellt sind. Der Bundesrat billigte einen entsprechenden Bundestagsbeschluss.

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In Deutschland wird künftig die Cannabis-Therapie von schwerkranken Patienten auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Einen entsprechenden Beschluss des Bundestags billigten die Länder.

Nach der neuen Regelung dürfen die behandelnden Ärzte eigenverantwortlich entscheiden, ob eine Cannabis-Therapie sinnvoll ist, auch wenn im Einzelfall noch andere Behandlungspositionen bestehen. Die Betroffenen müssen demnach keine beendete Therapie nachweisen, bevor sie einen Anspruch auf ein Cannabis-Rezept haben. Krankenkassen dürfen die Genehmigung einer Therapie nur in begründeteten Ausnahmefällen verweigern.

Bisher durfte Cannabis nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte eingesetzt werden. Die Kosten mussten allerdings die Schmerzpatienten in der Regel selbst tragen.

Der Vertrieb der Arzneimittel erfolgt durch Apotheken. Allerdings soll eine staatliche Cannabis-Agentur Anbau und Vertrieb koordinieren und kontrollieren. Um die genaue medizinische Wirkung der Cannabis-Arzneimittel zu erforschen, ist eine wissenschaftliche Begleiterhebung vorgesehen. Sie darf Patientendaten aber nur anonymisiert erheben und analysieren.

nas/LTO-Redaktion

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Bundesrat billigt Bundestagsbeschluss: . In: Legal Tribune Online, 13.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22080 (abgerufen am: 14.02.2026 )

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