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Vorschlag aus Bayern: Schutz jüdi­schen Lebens als Staats­ziel?

16.08.2024

Ludwig Spaenle

Ludwig Spaenle, Bayerns Antisemitismusbeauftragter, bei einer Gedenkaktion des Bayerischen Rundfunks. Foto: picture alliance / SZ Photo | Alessandra Schellnegger

Das Grundgesetz ist im Mai 75 Jahre alt geworden. Bayerns Antisemitismusbeauftragter Ludwig Spaenle schlug vor, den Schutz von Juden als Staatsziel verankern, sowohl auf Bundes- als auch Landesebene. Nicht alle in der Politik gehen da mit.

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Die Initiative des bayerischen Antisemitismusbeauftragten Ludwig Spaenle (CSU), den Kampf gegen Antisemitismus und den Schutz jüdischen Lebens als Staatsziel im Grundgesetz und in den Landesverfassungen zu verankern, hat in der Politik für gemischte Reaktionen gesorgt.

Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, betonte, dass der Schutz jüdischen Lebens eine gemeinsame Aufgabe sei, der mit Entschlossenheit begegnet werden müsse. Allerdings kritisierte er, dass Gespräche über entsprechende Verfassungsänderungen bisher gescheitert seien, da die CDU/CSU eine solche Anpassung ablehne.

Die Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Bundestag, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, äußerten ihre Besorgnis über die anhaltende Bedrohung durch Antisemitismus. Sie signalisierten grundsätzliches Interesse an einer Verfassungsänderung, bedauerten jedoch die fehlende Unterstützung: Für die notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag seien auch die Stimmen der Opposition erforderlich. 

Skepsis bei CDU, CSU und Linken

Friedrich Merz, Vorsitzender der stärksten Oppositionsfraktion (CDU/CSU) im Bundestag, ist skeptisch gegenüber einer Änderung des Grundgesetzes. Er betonte, dass die bestehende Verfassung bereits ausreichenden Schutz biete und eine zusätzliche Klausel keine nennenswerten Verbesserungen mit sich bringen werde.

Auch Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Bundestag, äußerte Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit einer solchen Änderung. Er unterstütze zwar den Kampf gegen Antisemitismus, stellte jedoch infrage, ob eine Verfassungsänderung in der Praxis tatsächlich zu mehr Schutz führte.

Die Linke im Bundestag vertrat die Ansicht, dass das Grundgesetz bereits umfassenden Schutz vor Diskriminierung biete, einschließlich des Antisemitismus. Eine spezifische Hervorhebung im Grundgesetz könne den Eindruck erwecken, dass andere Diskriminierungsformen weniger ernst genommen würden.

Bayerns Landtagspräsidentin unterstützt Spaenles Vorschlag

Ilse Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags, lobte hingegen Spaenles Engagement und bezeichnete Antisemitismus als eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Sie begrüßte die Idee, Bundes- und Landesverfassungen zu ändern, und sicherte zu, den Vorschlag in die weitere politische Diskussion einzubringen.

Spaenle hatte im Mai vorgeschlagen, den Kampf gegen Antisemitismus und den Schutz jüdischen Lebens als Staatsziel im Grundgesetz und den Verfassungen aller Bundesländer zu verankern. 

In seinem Schreiben, das unter anderem an führende Politiker verschiedener Bundestagsfraktionen gerichtet war, verwies er auf positive Erfahrungen in Bundesländern wie Brandenburg, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt, die bereits entsprechende Verfassungsänderungen vorgenommen haben. Spaenle regte an, dass Bayern und andere Bundesländer diesem Beispiel folgen sollten.

dpa/ms/LTO-Redaktion

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Vorschlag aus Bayern: . In: Legal Tribune Online, 16.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55221 (abgerufen am: 23.05.2025 )

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