Druckversion
Samstag, 15.08.2026, 08:57 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/schulrechtliche-genehmigung-keine-klagebefugnis-ehemaliger-schueler-gegen-ihre-schule
Fenster schließen
Artikel drucken
7184

VG Köln: Frühere Schüler können Entzug schul­recht­li­cher Geneh­mi­gung nicht durch­setzen

26.09.2012

Mehrere ehemalige Schüler eines Bonner Kollegs sind am Mittwoch mit ihrer Klage vor dem VG Köln gescheitert, die Bezirksregierung dazu zu verpflichten, dem Schulträger die Genehmigung zum Betrieb der privaten Ersatzschule zu entziehen.

Anzeige

Die schulrechtliche Genehmigung betreffe allein das Rechtsverhältnis zwischen der Bezirksregierung als staatliche Schulaufsicht und dem Schulträger - in diesem Falle der "Aloisiuskolleg gGmbH". Aus diesem Rechtsverhältnis könnten ehemalige Schüler gegenüber der Schulaufsichtsbehörde keine eigenen Rechtsansprüche herleiten. Die ehemaligen Schüler seien daher nicht klagebefugt, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Köln in seinem Urteil vom 26. September 2012 (Az. 10 K 1582/12).

Zwei der Kläger hatten im August 2011 bei der Bezirksregierung Köln beantragt, dass dem Schulträger ihres Kollegs, dem "Aloisiuskolleg", die schulrechtliche Genehmigung entzogen werden; die übrigen Kläger traten dem Verfahren später bei. Zur Begründung machten sie geltend, dass sie während ihrer Schulzeit Opfer von Sexualstraftaten geworden waren. Der Schulträger sei trotz eines Wechsels in der Geschäftsführung schulrechtlich unzuverlässig. Die Bezirksregierung lehnte den Antrag im Januar 2012 ab, da die Genehmigungsvoraussetzungen nach heutigem Stand gegeben seien. Zudem sei fraglich, ob die Kläger als ehemalige Schüler in einem schulrechtlichen Genehmigungsverfahren eigene Rechte geltend machen könnten. Daraufhin erhoben die Schüler im Februar 2012 Klage vor dem VG.

Die 10. Kammer des VG wies die Klage ab. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.

 plö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Köln: . In: Legal Tribune Online, 26.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7184 (abgerufen am: 15.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Klagebefugnis
    • Schulen
    • Sexueller Missbrauch
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Köln
Außenansicht des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe 30.07.2026
Scheidung

BGH zum Trennungsjahr:

Sexu­eller Miss­brauch am gemein­samen Kind macht Ehe unzu­mutbar

Eheleute, die sich scheiden lassen wollen, müssen grundsätzlich ein Jahr getrennt leben. Nur in Ausnahmefällen muss dieser Zeitraum nicht abgewartet werden. Bei sexuellen Übergriffen an gemeinsamen Kindern ist das der Fall, so der BGH.

Artikel lesen
Der damalige Chefankläger Karim Khan vor der Anklageerhebung gegen den ehemaligen philippinischen Präsidenten Rodrigo Duterte 24.07.2026
IStGH

82 von 125 Vertragsstaaten stimmen für Amtsenthebung:

IStGH-Che­f­an­kläger Khan ent­lassen

Karim Khan ist nicht mehr Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes. Die Mehrheit der Staaten stimmte für die Amtsenthebung. Hintergrund sind mutmaßliche sexuelle Übergriffe und Machtmissbrauch gegenüber zwei Mitarbeiterinnen.

Artikel lesen
Haut eines Eichenprozessionsspinners nach der Häutung in einem Raupennest (Gespinstballens) an einer Eiche 24.07.2026
Gefahrenabwehr

"Höllenraupen" beschäftigen das VG Berlin:

Freibad muss auf Bekämp­fung des Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ners warten

"Höllenraupen" in Berlin: Eine Freibadbetreiberin wollte, dass bei ihr der gefährliche Eichenprozessionsspinner zuerst entfernt wird, damit das Bad wieder öffnen kann. Dass die Behörde aber Kitas und Schulen den Vorrang gibt, ist rechtens.

Artikel lesen
IStGH-Chefankläger Karim Ahmad Khan kommt am 16.01.2023 zu einem Treffen mit Außenministerin Baerbock im IStGH. 20.07.2026
IStGH

Missbrauchsvorwürfe gegen suspendierten IStGH-Chefankläger:

Am 24. Juli ent­scheiden Staaten über Khans Amt­s­ent­he­bung

Zwei Mitarbeiterinnen werfen dem IStGH-Chefankläger sexuelle Übergriffe vor. Seit Juni ist Karim Khan deshalb suspendiert. Am Freitag stimmen die Vertragsstaaten auf einer Sondersitzung über eine mögliche Amtsenthebung ab.

Artikel lesen
1067. Sitzung des Bundesrates: Blick ins Plenum, am Rednerpult steht Markus Söder 10.07.2026
Bundesrat

Israel, "Nur Ja heißt Ja", Schulpflicht:

Bun­desrat bringt vor der Som­mer­pause eigene Ini­tia­tiven auf den Weg

Zum Abschluss vor der Sommerpause hat der Bundesrat zahlreiche Gesetze durchgewunken und selbst Vorhaben auf den Weg gebracht. Mit dabei: Strafbarkeit bei Leugnung von Israels Existenzrecht und die "Nur Ja heißt Ja"-Initiative im Strafrecht.

Artikel lesen
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts 02.07.2026
Sexualstrafrecht

BVerfG weist Verfassungsbeschwerden zurück:

Mas­tur­bieren mit Kinder-Sex­puppen bleibt ver­boten

Die Vorschrift, die den Umgang mit Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe stellt, ist verfassungskonform. Zwei entsprechende Verfassungsbeschwerden blieben vor dem BVerfG erfolglos. Die Entscheidung erging mit 6:2 Stimmen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d)

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Logo von McDermott Will & Schulte
As­so­cia­te (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Be­reich Li­ti­ga­ti­on

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 6 wei­te­re

Logo von Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Voll­ju­rist (m/w/d) Bau- und Im­mo­bi­li­en­recht

Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Wies­ba­den

Logo von Erzdiöse Freiburg
Rechts­re­fe­rent/-in (w/m/d)

Erzdiöse Freiburg, Frei­burg im Breis­gau

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Kar­tell­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Part­ne­rin (w|d|m) ge­sucht – Ar­beits­recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Ca­pi­tal Mar­kets

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von White & Case
Women’s Retreat @White & Case LLP

20.08.2026, Frankfurt am Main

Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Giving Back

10.09.2026, Frankfurt am Main

RVG: Kostenfestsetzung 1 - Grundlagen

17.08.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

18.08.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Schnittstellen Miet- und WEG-Recht: Erprobte Konzepte bei Problemen mit der vermieteten ETW

18.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH